SPÖ SCHREIBT TIERSCHUTZ-GESCHICHTE
Burgenländische Landesregierung bringt Verfassungsklage gegen Schweine-Vollspaltenboden ein!

- Die SPÖ-Landesregierung im Burgenland hat beim Verfassungsgerichtshof ein Normprüfungsverfahren für Vollspaltenböden in der Schweinehaltung beantragt.
- Foto: VGT
- hochgeladen von Silvia Plischek
ÖSTERREICH. Erfreuliche Nachrichten in puncto Tierschutz. Zum allerersten Mal wurde in Österreich gemäß § 139 (1) Zi 5 Bundesverfassungsgesetz die Kompetenz der Landesregierungen zur verfassungsrechtlichen Normenkontrolle im Tierschutz eingesetzt.
Burgenland will Vollspaltenböden in der Schweinehaltung verbieten und brachte Verfassungsklage gegen Schweine-Vollspaltenboden ein!
"Mit der Verfassungsklage soll der Vollspaltenbodenhaltung in Österreich im Interesse des Tierwohles ein Riegel vorgeschoben werden", erklärt Burgenlands Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil (SPÖ).
Die Haltung von Schweinen auf einstreulosem Vollspaltenboden sowie der geringe Mindestplatz für diese Tiere widersprechen schon längst dem gesteigerten Tierschutzempfinden der Bevölkerung und ebenso auch den allgemeinen Bestimmungen zur Tierhaltung im Tierschutzgesetz. Ebenso widerspricht der Vollspaltenboden der Staatszielbestimmung Tierschutz, derzufolge der Gesetzgeber verpflichtet ist, bei seinen Normen das Wohlbefinden der Tiere zu berücksichtigen. Der Großteil der Schweine in Österreich wird aber trotzdem immer noch auf Vollspaltenböden gehalten.
"Diese Art der Tierhaltung ist seit Jahren umstritten und bereits in fünf europäischen Ländern verboten", so Landeshauptmann Doskozil in einer Aussendung. Deshalb habe sich die burgenländische Landesregierung und der Landtag gegen diese als nicht artgerecht bezeichnete Tierhaltung ausgesprochen.
Kommt der Verfassungsgerichtshof den Anträgen der burgenländischen Landesregierung*) nach, dann wird die Verordnung zur Schweinehaltung bezüglich der Erlaubnis des Vollspaltenbodens, des geringen Mindestplatzangebots und der fehlenden Verpflichtung zur Stroheinstreu aufgehoben. Damit würde der Vollspaltenboden durch ein Höchstgericht als verfassungswidrig erklärt. Und kommt der EuGH zum Schluss, dass der Vollspaltenboden keinen physisch angenehmen Liegebereich bietet, dann fällt dieses Haltungssystem sogar EU-weit!
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu:
"Wir sind hocherfreut, dass die Bgld Landesregierung unserer Anregung, eine solche Normenkontrollklage einzubringen, nachgekommen ist. Das kann man mit Fug und Recht als revolutionär bezeichnen. Die SPÖ im Burgenland beweist damit, dass ihr der Tierschutz tatsächlich am Herzen liegt. Wir setzen große Hoffnungen auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Es ist offensichtlich, dass der Vollspaltenboden eine schwere Tierquälerei ist. Wenn die ÖVP in der Regierung nicht selbst reagiert und diesen Boden verbietet, dann muss sie eben durch ein Höchstgericht dazu gezwungen werden!Diese Klage muss in den nächsten Wochen vom neuen Tierschutzminister Rauch beantwortet werden. Danach wird der VfGH eine mündliche Verhandlung anberaumen und aller Wahrscheinlichkeit nach noch heuer eine Entscheidung fällen!"
Tierschutzminister klar gegen die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenboden
Tierschutzminister Johannes Rauch hat sich inzwischen bereits klar gegen die Haltung von Schweinen auf Vollspaltenboden ausgesprochen und als Reaktion auf die Verfassungsklage von Landeshauptmann Doskozil gegenüber der APA erklärt, dass es nicht sein darf, dass Millionen Schweine auf Vollspaltenböden ohne Stroh leiden.
Es bleibt somit zu hoffen, dass es nun doch noch zu einer zufriedenstellenden Verbesserung in der Schweinehaltung und zum längst überfälligen Verbot der tierquälerischen Vollspaltenbodenhaltungen kommt!
Liebe Grüße Silvia
*) Zusätzliche Infos und aktuelle News in den Kommentaren
Quellen:
VGT (Verein gegen Tierfabriken) & KURIER
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