Wein- und Sektkellerei in Müllendorf
Gericht erteilt Schlumberger Baubewilligung
Der Schlumberger-Start in Müllendorf stand unter keinem guten Stern. Nun wurden vom Gericht Anrainerbeschwerden abgewiesen.
MÜLLENDORF. Die Beschwerden eines Anrainers wurden abgewiesen – sowohl die baubehördliche als auch die gewerbebehördliche Genehmigung für die Wein- und Sektkellerei Schlumberger wurden vom Landesverwaltungsgerichtshof Burgenland (LVwG) nach zwei Beschwerdeverfahren erteilt.
Beschwerden abgewiesen
Laut LVwG begründen die Anrainer-Bedenken keine im Verfahren zu beachtende Verletzung seiner subjektiven-öffentlichen Rechte. Das Projekt unterliegt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung. Die allgemeine Bezugnahme auf "Umweltbelastung" durch Verkehr auf der Autobahn ist unzulässig. Eine mögliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes stellt auch kein Nachbarrecht dar – führt das LVwG weiters aus.
Kein einfacher Schlumberger-Einstand in Müllendorf
Die Übersiedlung nach Müllendorf war für 2019 angedacht und musste mittlerweile auf frühestens 2020 revidiert werden. Aufgrund von Anrainerbeschwerden wurde seitens Schlumberger auch das Müllendorf-Konzept überdacht, weil das geplante Logistikzentrum samt Hochlager für Diskussionen sorgte, auch eine Volksabstimmung stand im Raum.
Dadurch wird sich auch das Investitionsvolumen von 70 Millionen Euro relativieren, die Übersiedlung der Produktion und damit 60 Arbeitsplätzen soll jedoch fix sein.
Eisenkopf begrüßt Entscheidung
„Die Betriebsansiedlung ist für den Bezirk und Wirtschaftsstandort ein wichtiges Projekt, das unseren Bezirk in vielerlei Hinsicht aufwertet und für mehr Wachstum in der Region sorgt. Dafür werden wir gewählt und dafür setzen wir uns ein“, so Eisenkopf, die von einer „eindeutigen Abfuhr für die ÖVP“ spricht.
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