E-Autokauf überdenken
Steuerempfehlungen zum Regierungsprogramm

Es soll zu Tarifreduktionen für Arbeitnehmer kommen. | Foto: Panthermedia/AndreyPopov
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  • Es soll zu Tarifreduktionen für Arbeitnehmer kommen.
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Der Steuer-Experte Michael Frank von Blöchl & Frank in Enns gibt steuerliche Empfehlungen zum neuen Programm der türkis-grünen Regierung.

ENNS. Das türkis-grüne Regierungsprogramm eröffnet neue steuerliche Sichtweisen.
„Die Begriffe Ökologisierung und Entlastung prägen das Steuerkapitel im Programm und auch wenn die Details noch nicht klar ausformuliert wurden, so scheint doch gewiss, dass man hier insbesondere bei der NoVA für Diesel- und Benzinfahrzeuge ansetzen wird", sagt der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Beabsichtige man also den Ankauf eines Diesel- oder Benzin-KFZ, so sei zu empfehlen, diese Anschaffung vorzuziehen, bevor die endgültigen Änderungen gesetzlich normiert und der Ankauf derartiger Fahrzeuge empfindlich teurer wird. „Beabsichtigt man hingegen die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs, so sollte man möglicherweise abwarten, ob es hier durch die türkis-grüne Regierung nicht noch zu zusätzlichen steuerlichen Anreizen für den Umstieg kommt", meint Frank.

Umgründungen sinnvoll

Für Unternehmer stelle sich in Anbetracht der Reduktion des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 21 Prozent die Frage, ob nicht eine Umgründung von einem bestehenden Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft (GmbH) Sinn machen könnte. Mit der Rechtsform GmbH kann man zum Beispiel von der Reduktion der Tarifsteuersätze profitieren. „Generell profitieren alle anderen Arbeitnehmer davon. Hier soll es ja in den unteren Tarifstufen zu Reduktionen von 25 auf 20, 35 auf 30 und 42 auf 40 Prozent kommen", so der Wirtschaftsprüfer. Ein „Zuckerl“ für Eltern sei die geringfügige Anhebung des Familienbonus auf 1.750 Euro.

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