Enns: "Schilderwald" wird in 30er-Zonen abgebaut

Der Hauptplatz ist und bleibt eine Begegnungszone. Hier gilt seit jeher die Rechtsregel. | Foto: Monika Gartler
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ENNS. In der letzten Gemeinderatssitzung stimmte der Gemeinderat einstimmig für eine Überarbeitung der 30er-Zonen im Ennser Stadtgebiet. In den bestehenden Zonen am Steinpass, rund um das ehemalige Römerlager und im Ortsteil Lorch werden die Vorrang-Geben-Tafeln und Stoppschilder abgebaut. Mit dem neuen Beschluss gilt künftig ausnahmslos die Rechtsregel in den besagten 30er-Zonen. Auf die Rechtsregel wird daher maximal noch beim Beginn der 30er-Zonen hingewiesen.

Obwohl künftig überall in der 30er-Zone die Rechtsregel besteht, wird es weiterhin zwei Ausnahmen geben: Die Stopptafel bei der Kreuzung der Lagerstraße mit der Mauthausner Straße und die Schilder im Verlauf der Stadlgasse bleiben weiterhin erhalten. Dies wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit von der Behörde gefordert, erklärt Vizebürgermeister Manfred Voglsam, der als zuständiger Referent für die Straßen und den Verkehr in Enns verantwortlich ist. "Bei der Stadlgasse kommt auch der Linienverkehr mit Bussen dazu. Auch aus diesem Grund bleiben hier die Vorrangzeichen bei den Einfahrtsstraßen weiter erhalten."

Ausdehnung der 30er-Zonen

Mit der Entschilderung der 30er-Zonen werde das "Problem der mangelnden Übersichtlichkeit beseitigt", erklärt Voglsam. Als weiterer Schritt werden die neuen 30er Zonen etwas ausgedehnt. In Zukunft werden auch die Zeltwegstraße, die Westbahnstraße und die Lorcherstraße bis zum nördlichen Ende des neuen Kreisverkehrs zur 30er-Zone. "Damit werden Lücken geschlossen.“ Die Begegnungszone in der Innenstadt bleibt hingegen unverändert – auch hier gilt die Rechtsregel. „Man darf sich auf keinen optischen Vorrang verlassen, nur weil die Straße, auf der ich fahre, vielleicht etwas breiter ist." Innerhalb der 30er-Zonen wird es keine Schilder mehr geben, die auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hinweisen. Seitens der Stadtgemeinde Enns wird in den kommenden Wochen eine entsprechende Informationskampagne durchgeführt.

Der Hauptplatz ist und bleibt eine Begegnungszone. Hier gilt seit jeher die Rechtsregel. | Foto: Monika Gartler
"Man darf sich auf keinen optischen Vorrang verlassen, nur weil die Straße etwas breiter ist", so Vizebürgermeister Manfred Voglsam. | Foto: privat
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