"BVA-Deal": Wie es um die Hoföffnung steht
Die Bematenversicherung will ihre Büros auch in umliegenden Häusern unterbringen, der Bezirk fordert im Gegenzug die Öffnung des Innenhofs für die Bevölkerung. Eine Begrenzung der Umwidmung eines Wohnhauses könnte beides ermöglichen.
JOSEFSTADT. Es bleibt spannend in der Josefstädter Straße – besser gesagt: von der Nummer 76 bis zur Nummer 80. Denn dort hat die BVA, die Versicherung der Beamten, ihren Hauptsitz. Wie bereits im Jänner an dieser Stelle zu lesen war, bahnt sich aktuell ein Deal zwischen Versicherung und Bezirk an, als dessen Ergebnis der Park im Innenhof der Versicherung für die Bevölkerung geöffnet werden soll. Was bekommt aber die BVA dafür? Die BVA leidet unter Platznot.
Schon jetzt nutzt sie nicht nur Flächen im Haus Josefstädter Straße 80, sondern auch in einem Gebäude am Bennoplatz sowie in den Häusern Josefstädter Straße 78 und 76, die an das BVA-Haus grenzen. Damit gibt es nur ein Problem: Das Haus Nummer 76 ist ein Wohnhaus und auch als solches gewidmet. Bisher konnte die BVA durch eine Ausnahmegenehmigung der MA 37 (Baupolizei) die Räume als Büros nutzen – nachdem die Ausnahmeregelung aber bald ausläuft, muss nun längerfristig über eine Flächenwidmung entschieden werden. Im Rahmen des laufenden Verfahrens hatten Anrainer bis Ende Jänner Zeit, Einspruch zu erheben.
Einspruch von Anrainern
Einer der Anrainer ist Oskar Seiser, der sich mit acht Punkten an Bezirksvorsteherin Veronika Mickel-Göttfert (ÖVP) gewandt hat, in denen er darlegt, warum er eine Umwidmung des Hauses Nummer 76 nicht befürwortet. Zum einen verweist er auf die Wohnzone, die in dem Bereich festgelegt ist, um Wohnraum zu sichern. Dem würde die Umwandlung in ein Bürohaus widersprechen. Als weiteren Grund führt er an, dass die Nutzung von Räumen als Büro das Haus zu einem "Geisterhaus" machen könnte. Und nicht zuletzt verweist er darauf, dass das Haus in der Josefstädter Straße 76 unter Denkmalschutz steht – hauptsächlich aufgrund des historischen Eingangsbereichs des Hauses. Seiser befürchtet, dass eine Umwandlung in ein Bürogebäude zur Folge haben könnte, dass dieser Eingangsbereich verändert wird, um den Zugang barrierefrei zu gestalten. Neben der Zerstörung des Gesamtbildes befürchtet er eine Aufhebung des Denkmalschutzes.
So einfach geht das aber nicht, wie aus der Rechtsabteilung des Bundesdenkmalamtes zu erfahren ist. Auf eine mögliche Umwidmung hat der Denkmalschutz zwar noch keinen direkten Einfluss, der Gemeinderat könnte das durchaus beschließen. Schwieriger wird es dann, wenn die BVA im Inneren des Hauses Veränderungen vornehmen möchte, die die Substanz des Hauses betreffen. Darunter würde etwa die Zusammenlegung von zwei Wohnungen zu einem großen Büro fallen.
Genehmigung für Umbau
Grundsätzlich müsste die BVA, sofern eine Einigung über die Widmung in Büros erzielt wird, jede Umbaumaßnahme vom Bundesdenkmalamt genehmigen lassen. Und ob diese Widmung überhaupt zustande kommt, hängt wohl davon ab, wie gut der "Deal" wird, den man mit der BVA aushandeln kann. "Klar ist, dass die Menschen am Ende etwas davon haben müssen", sagt Stefanie Vasold, Klubchefin der SPÖ Josefstadt. Sie setzt sich seit Langem intensiv für die Hoföffnung ein. "Deshalb könnten wir uns als Lösung vorstellen, die Umwidmung zu Büroflächen im Haus Nr. 76 von vornherein prozentuell zu begrenzen." Das hieße, dass die BVA nur den vereinbarten Raum nutzen darf, der Rest des Hauses bleibt Wohnraum. Wie groß der Prozentsatz dann ausfällt, bleibt Verhandlungssache.
Sollte man sich hier mit der BVA einig werden, könnte sich auch Hausbewohner Seiser mit der Sache anfreunden, wenngleich ihm die Öffnung des BVA-Hofs nicht am Herzen liegt. Er hat kürzlich die Bezirksvorsteherin zu einem Gespräch getroffen, in dem sie ebenfalls die Lösung mit der prozentuellen Begrenzung eingebracht habe. Nun ist wieder der Bezirk an der Reihe: Bis März muss er eine Stellungnahme zur Umwidmung abgeben, danach liegt es am Gemeinderat, die Umwidmung zu beschließen.
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