Favoriten
Waffenverbot am Reumannplatz wurde erneut verlängert

- Die Waffenverbotszone am Reumannplatz wurde bis in den April hinein verlängert.
- Foto: EVA MANHART / APA / picturedesk.com
- hochgeladen von Barbara Schuster
Trotz des Waffenverbotes ist der Reumannplatz immer wieder in den Schlagzeilen. Aus diesem Grund wurde die Verbotszone nun bis in den April hinein ausgedehnt – es handelt sich bereits um die zweite Verlängerung.
WIEN/FAVORITEN. Am 30. März trat die Waffenverbotszone rund um den Reumannplatz in Kraft. Diese wurde Anfang Oktober bis zum 2. Jänner verlängert. Mehr dazu hier:
Nun kommt es aufgrund anhaltender Spannungen auf dem Platz zu einer weiteren Verlängerung. Bis in den April hinein sind Waffen am Reumannplatz also strengstens verboten. Wer trotzdem mit einer Waffe angetroffen wird, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro. Liegt eine Wiederholungstat vor, droht eine Geldstrafe von bis zu 4.600 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.
Was alles verboten ist und die Ausnahmen
Zwischen dem Platz-der-Kulturen und dem Reumannplatz dürfen keine Schusswaffen oder Stichwaffen von Personen, ohne Waffenschein oder in Zuge ihres Berufs, mitgeführt werden. Auch Gegenstände, die Menschen verletzen könnten, sind verboten.

- Das Gebiet erstreckt sich vom Antonpark entlang der Favoritenstraße bis zum Süden des Hauptbahnhofs.
- Foto: APA-Grafik / picturedesk.com
- hochgeladen von Barbara Schuster
Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen. Generell gibt es kein absolutes Verbot, den Bereich mit einer Waffe zu betreten. Allerdings muss dafür ein nachvollziehbarer und gesetzeskonformer Grund vorliegen. Darunter fällt etwa das Tragen einer Waffe im Zuge der Berufsausübung. Auch Reizgassprays, besser bekannt als Pfeffersprays, dürfen von Personen, die zum Besitz einer Waffe berechtigt sind, zu Selbstverteidigungszwecken mitgeführt werden. Auch der Kauf eines neuen Küchenmessers am Reumannplatz ist natürlich straffrei.




Link einfügen
Video einbetten
Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.
Karte einbetten
Social-Media Link einfügen
Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.
Code einbetten
Beitrag oder Bildergalerie einbetten
Foto des Tages einbetten
Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.