EU-Austritt: Die EU hat keine Verfassung
Und das meine ich ausnahmsweise nicht so, liebe Freunde, wie mir dies am gestrigen Tag ein ehemaliger SPÖ Funktionär auf mein Bedenken wissen liess: „Die EU hat keine Verfassung. Österreich hat keine Verfassung. Und meine geht mir auch langsam aus“. Aber Mal Scherz ohne.
Die EU nämlich und das habe ich am gestrigen Tag beim EU-STOP Stammtisch dann auch anklingen lassen hat tatsächlich keine Verfassung, sondern nur einen Reformvertrag, so wie sich dies üblicher Weise für einen Verein auch gehört und kann defakto keine Verfassung haben, weil diese gewünschte Verfassung zu einer Zeit, als noch alle Staaten bei der EU mitzureden hatten, von Frankreich und den Niederlanden abgelehnt wurde.
Das war der Grund der Schaffung eines Reformvertrages.
Die EU ist also defakto kein Staat, wie dies manche behaupten, denn dazu bräuchte sie eine Verfassung, sondern ein Verein aus Staaten, was wiederum voraussetzen würde: Jedes einzelne Mitglied braucht seine eigene Bundesverfassung.
Womit ich zum nächsten Punkt der Betrachtung käme.
Österreich nämlich hätte eine Verfassung.
Damit diese Verfassung aber in weiterer Folge eine Gültigkeit behält, so wäre es notwendig, diese auch einzuhalten. Wäre es notwendig, das Artikel 1 „Österreich ist eine demokratische Republik. Das Recht geht vom Volke aus“ Gültigkeit behält.
Sprich: Das Österreich seine Politiker und Politikerinnen wählt, Volksabstimmungen abgehalten werden und Petitionen und das man letztlich sagen kann: Nun, das was der österreichische Politiker, die österreichische Politikerin da tut erfolgt im Auftrag des österreichischen Volkes. Unabhängig von einer Beeinflussung von Aussen. Unabhängig von Lobbies, wie der EU.
Genau das aber wird, so zeigt dies die Praxis in den letzten Jahren, nicht wirklich eingehalten.
Gesetze wandern von der EU erdacht an die österreichische Bundesregierung, von dort in den Nationalrat und werden in der Folge beschlossen, ohne das jemals das österreichische Volk damit involviert war.
Ohne das man sagen könnte: Dieses Gesetz hat die österreichische Bundesregierung in der Vertretung des österreichischen Volkes geschaffen.
Manchmal sogar, ohne das die Entscheidungsgewalt im Inland liegt.
Das Recht geht also anders als dies in der österreichischen Bundesverfassung vorgesehen wäre, in der Folge nicht mehr vom österreichischen Volk aus.
Was wiederum die österreichische Bundesverfassung defakto ausser Kraft setzt.
Wenn mir also am gestrigen Tag ein ehemaliger SPÖ Funktionär auf mein Bedenken hin, dass dies so wäre, einfach nur antworten konnte:
„Die EU hat keine Verfassung. Österreich hat keine Verfassung. Und meine geht mir auch langsam aus“
nun, dann ist dies der österreichischen Bundesregierung offensichtlich sogar bewusst.
Ist es der Bundesregierung bewusst, dass wir Österreich in einen verfassungslosen Zustand manövriert haben.
Nicht in einen grösseren Staat aufgelöst haben, denn: Die EU ist kein Staat.
Denn: Auch diese hat keine Verfassung.
In einen gesetzlosen Zustand versetzt haben, weil: Nun, sämtliche Gesetze auf der Basis einer Verfassung beruhen. Ebenso wie eine jede Form von Behörde.
Das also, was EU-STOP mit einem EU Austritt fordert, ist in den Augen von Christlich Soziales Österreich nicht die Wiedererrichtung von Nationalstaaten, sondern die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit, der ausführenden Organe wie Legislative, Jurikative, Exekutive, defakto die Wiederherstellung Österreichs.
Und das erscheint mit kein KANN, sondern ein MUSS.
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