Erbrechtsreform bringt viele Änderungen
Ab 1. Jänner tritt ein neues Erbrecht in Kraft. Die Änderungen wurden von Anwälten präsentiert.
FELDKIRCHEN. Am 1. Jänner 2017 tritt das neue Erbrecht in Kraft. Vorträge zu diesem brisanten Thema, zu denen die Sparkasse Feldkirchen und die WOCHE einluden, sorgten gleich zwei Mal für einen vollbesetzten Festsaal im Sparkassengebäude in Feldkirchen. Die beiden Rechtsanwälte Christof Herzog und Thomas Primig standen nach den Erläuterungen der Gesetzesänderungen ebenso wie der Präsident der Rechtsanwaltskammer für Kärnten, Gernot Murko, für Fragen zur Verfügung.
Klare Verhältnisse
15 bis 17 Milliarden Euro werden in Österreich laut Studie jährlich vererbt. Laut Auskunft der Rechtsanwälte hätten rund zwei Drittel der Österreicher kein Testament. Dabei könnte man mit einem solchen sehr viel Ärger vermeiden. Mit 1. Jänner treten zahlreiche Änderungen des Erbrechts in Kraft.
Wesentliche Änderungen
"Die Grundzüge des Erbrechts gehen auf ein Gesetz aus dem Jahr 1811 zurück", erklärte Thomas Primig. Nun habe man sowohl sprachlich als auch inhaltlich Modernisierungen vorgenommen. Aus dem "Nachlass" wird die "Verlassenschaft", aus "Erblasser" wird der "Verstorbene". Lebensgefährten, die bisher leer ausgingen – sofern es kein Testament gab – erhalten ab Jänner das verbleibende Vermögen, sollte es keine gesetzlichen Erben geben.
Auf Formulierung achten
Für letztwillige Verfügungen sind Formvorschriften einzuhalten: Es muss mit der Unterschrift und einem handschriftlichen Zusatz wie "Das ist mein Wille" oder "Mein Wille ist" versehen sein und drei anwesende Zeugen, deren Identität nachgewiesen werden muss, müssen es unterfertigen. Neu ist auch, dass eine letztwillige Verfügung, die zugunsten des Ehepartners oder Lebensgefährten errichtet wurde, durch die rechtskräftige Scheidung oder Auflösung der Lebensgemeinschaft aufgehoben wird. "Nottestamente, die vor zwei Zeugen in einer besonderen Notlage gemacht wurden, gelten drei Monate, dann werden diese automatisch widerrufen", so Christof Herzog. "Nach wie vor keine Gültigkeit hat ein Audio- oder Video-Testament."
Rechtzeitig zum Anwalt
Rechtsanwälte kennen, das meint auch der Feldkirchner Rechtsanwalt Werner Mosing, nicht nur die Rechtsbestimmungen, sondern haben auch Erfahrung in der Durchsetzung der Rechte von Erben bzw. der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen von "Nichterben". "Streitigkeiten zwischen Erben und Nichterben können nicht nur teuer sein, sondern bringen auch menschliche Probleme mit sich."
Ärger vermeiden
Generell appellieren die Anwälte, rechtzeitig ein Testament bei einem Rechtsanwalt aufzusetzen und im Testamentsregister hinterlegen zu lassen.
"Das erspart viel Ärger und nachträglichen Streit", weiß Herzog aus der Praxis. "Das Gesetz zum neuen Erbrecht ist kompliziert. Sich mit der eigenen Sterblichkeit zu befassen fällt naturgemäß niemandem leicht, ist jedoch notwendig." Wer zu diesem Zeitpunkt bereits ein Testament verfasst hat, sei aufgefordert, es überprüfen zu lassen und den neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen.
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