In beide Richtungen
Generelles Fahrverbot auf Ossiacher Süduferstraße
- Die Maßnahmen gelten voraussichtlich bis Freitag, den 3. Juli dieses Jahres. (Symbolfoto)
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- hochgeladen von Lea Kainz
Auf der Ossiacher Süduferstraße L 49 und dem parallel verlaufenden Geh‑ und Radweg im Abschnitt zwischen Heiligen Gestade und Ostriach gilt ab sofort ein generelles Fahrverbot in beide Richtungen.
FELDKIRCHEN. Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen informiert über vorübergehende Verkehrsbeschränkungen auf der Ossiacher Süduferstraße L 49 und dem parallel verlaufenden Geh‑ und Radweg im Abschnitt zwischen Heiligen Gestade und Ostriach.
Wegen Baumfällungsarbeiten
Die Maßnahmen gelten von Montag, den 29. Juni, bis voraussichtlich Freitag, den 3. Juli, dieses Jahres jeweils von 7 bis 17 Uhr. In diesem Zeitraum besteht ein generelles Fahrverbot in beide Richtungen. Die Verkehrsbeschränkung ist aufgrund von dringend erforderlichen Baumschlägerungen im steilen Gelände zur Sicherung der Stromversorgung erforderlich.
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