Von den Sünden auf der Alm
Wandern ist eine beliebte Freizeitgestaltung. Damit das so bleibt, sollte man sich an Regeln halten.
BEZIRK FELDKIRCHEN. "Des Wandern ist des Müllers Lust", heißt's im Volkslied. Damit dem Vergnügen nichts im Wege steht, und auch für alle anderen ein schönes Erlebnis bleibt, gilt es aber ein paar Regeln zu befolgen.
Angefangen vom eigentlich Selbstverständlichen – dem Respekt vor Natur und Umwelt. "Hier gilt natürlich, alles was man hinauf mitnehmen kann, kann man auch wieder hinunter tragen", bringt es Barbara Kircher, zuständig für Almwirtschaft im Land Kärnten, auf den Punkt.
Das richtige Verhalten mit Hund sei keinesfalls jedem klar, weiß Kircher. Nicht selten trifft man den besten Freund des Menschen unangeleint an. Besonders in freiem Gelände. Grundsätzlich ist das aber nicht gestattet. "Auch auf der Alm gibt es eine Leinenpflicht, die zu berücksichtigen ist."
Bei Gefahr: Ableinen
Eine Ausnahme gibt es aber, betont Kircher: wenn es zu bedrohlichen Situationen mit Weidetieren kommt. "Dann ist es dem Wanderer anzuraten, den Hund sofort frei zu lassen." Ein Hund, so Kirchner, habe in der Regel keine Schwierigkeiten damit, der angreifenden Kuh davon zu laufen. Der Mensch jedoch schon. "Fühlt sich ein Muttertier durch einen Hund bedroht, was dessen natürlichem Instinkt entspricht, wird auch die Begleitperson zur potenziellen Gefahr. Versucht man dann den Hund hochzunehmen, um ihn zu schützen, kann die Situation gefährlich werden."
Weidetiere und Unwetter
Egal ob mit oder ohne Hund, meint Kircher, sei es stets anzuraten, um Weidetiere einen "weiten Bogen" zu machen. Besondere Vorsicht ist zudem geboten, wenn die Tiere nicht eingezäunt sind, was gesetzlich kein Muss ist. Im Falle eines überraschenden Unwetters rät die Almexpertin, "sich so klein wie möglich zu machen, alle Metallgegenstände abzulegen und abzuwarten". Sei kein Unterschlupf, Felsvorsprung oder Mulde in der Nähe, solle man sich ducken. "Und keinen Baum aufsuchen!"
Bedrohte Flora
Blumen und Pflanzenliebhaber aufgepasst: Nicht alles, was das Auge erfreut, darf auch bedenkenlos gepflückt werden. Obacht heißt es etwa bei Alpenrose, Enzian, Wulfenia, Wetterdistel oder Grüner Schneerose. Dies sind sind nur einige der Pflanzen, die eine Schutzverordnung vor der Ausrottung bewahrt und sie dürfen nicht gepflückt werden.
Und zu guter Letzt: Egal ob Alm- oder Bergwanderung: Das Betreten bzw. das Spazieren und Wandern ist nur auf den zur Verfügung gestellten Wegen gestattet.Mit Kindern auf die Alm
Geht man mit Kindern auf eine Alm, sind Schutzvorkehrungen besonders zu beachten,
weiß Barbara Kircher, die Zuständige für Almwirtschaft in Kärnten. Abgesehen von der passenden Ausrüstung – z. B. richtiges Schuhwerk – sollte die Sonnencreme nicht vergessen werden.
Um den Kindern ein gutes Beispiel zu geben, nur vorgegebene Wanderwege benutzen. Zudem empfiehlt Kircher, die Routen dem Alter entsprechend zu wählen: "Es bringt nichts, das Kind irgendwo hinaufzuquälen. Wandern soll in erster Linie Spaß machen." Bei der Tourenwahl rät Kircher allen Wanderern, nur beschilderte Routen zu wählen. "Mir begegnen immer wieder Wanderer, die eine Abkürzung wählen und dann auf unwegsamem Gelände landen."
In der nächsten Ausgabe: Das richtige Verhalten im Wald. Was gibt es bei Spaziergängen, Radtouren oder Pilzeklauben zu beachten. Und wer haftet für Unfälle im Wald?
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