SPÖ-Kärnten bekräftigt Ablehnung des Pflegeheimregresses im Kärntner Landtag
Rohr: Beispiele für die finanziellen Auswirkungen der Einführung einer Pflegeheimzuzahlung auf die Menschen im Land beweisen die soziale Bankrotterklärung der FPK/ÖVP-Koalition.
Die verheerenden finanziellen Auswirkungen auf die Kärntnerinnen und Kärntner bei einer Einführung des Pflegeregress wurden heute von der SPÖ-Kärnten in der Aktuellen Stunde der Landtagssitzung thematisiert. SPÖ-Klubobmann Reinhart Rohr sprach dabei etwa von einem Pflegeheim-Inkasso des FPK-Sozialreferenten Ragger und bekräftigte die Ablehnung des Regress durch die SPÖ. Um die drastischen finanziellen Auswirkungen durch eine Pflegeheimzuzahlung deutlich zu machen, führt Rohr zwei Beispiele an:
1) Pflege
Alleinerziehende Mutter (Vollzeit berufstätig) mit 2 Kindern (2 und 4 Jahre) mit einer Bemessungsgrundlage in Höhe von € 2060,--
Höhe des Kostenbeitrag für die Mutter, welche in einem Pflegeheim untergebracht ist und aufgrund niedriger Eigenpension und nicht vorhandenem Vermögen von Seiten des Landes aus dem Titel der Mindestsicherung unterstützt wird: € 153,--
Hier muss situativ folgendes zusätzlich erwähnt werden:
Miete : die Frau erhält aufgrund ihres Einkommens keine Wohnbeihilfe (Wohnungskosten inkl. BK, HZK und Strom ca. € 600,--)
Kinderbetreuungskosten : aufgrund der Höhe des Einkommens erhält sie keinen Familienzuschuss (Kosten für Kinderbetreuung rd. € 400,--)
Lebensmittel : für 3 Personen im Monat (ca. € 500,--)
Mobilität : beruflich und privat notwendig (Kosten Erhaltung, Versicherung, Treibstoff rd. € 200,--)
Kreditkosten : für Autokauf und Wohnungseinrichtung (monatlich € 100,--)
keine angenommen Ausgaben für Freizeit, Spielzeug für die Kinder, Urlaub, Gegenstände bzw. notwendige Anschaffungen des täglichen Gebrauches!
keine Ausgaben für Versicherungen oder Altersvorsorgen.
... ergibt in Summe monatliche Ausgaben in Höhe von € 1800,-- !! Blieben bei einem Einkommen von € 2060,-- noch € 260,-- für die Familie übrig!! und wäre hier nach geltender VO ein Kostenbeitrag in Höhe von € 153,-- zu leisten. Das monatliche frei zur Verfügung stehende Einkommen würde sich damit auf € 107,-- reduzieren!!!! Wenig Spielraum für etwaige Notfälle!
Ergänzend zu erwähnen wäre noch, dass die Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) in die Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens lt. VO miteingerechnet werden!
2) Behindertenhilfe
Familie (Eltern beide berufstätig) mit 2 Kindern (12 und 15 Jahre) - ein Kind mit einem Grad der Behinderung im Ausmaß von 70% - mit einer Bemessungsgrundlage (Familien-Nettoeinkommen) in Höhe von: Vater € 1.760,-- und der Mutter in Höhe von € 1.460,-- (jeweils inkl. der Sonderzahlungen) - somit gesamt € 3.220,--
15-jähriger Sohn mit Beeinträchtigung ist in einer Maßnahme der Behindertenhilfe (Wohnen und Anlehre) vollintern untergebracht.
Höhe des Kostenbeitrages des Vaters: € 54,--
Höhe des Kostenbeitrages der Mutter: € 105--
Kostenbeitrag der Eltern in Summe: € 159,--
Die Familie lebt in einem Eigenheim (offener Restkredit), welches aufgrund der Beeinträchtigung des Kindes behindertengerecht adaptiert werden musste - Finanzierung über Kredit (monatliche Kosten rd. € 1.000,--)
Kosten für das Eigenheim (Energie, Steuern und Abgaben, Versicherungen udgl) - monatlich rd. € 450,--
Kosten (wie oben) für Lebensmittel, Mobilität (2 Fahrzeuge benötigt, wobei eines behindertengerecht sein muss) monatlich rd. € 1.000,--
Kosten für Therapien und sonstige aufgrund der Beeinträchtigung notwendige Leistungen und Anschaffungen rd. € 300,--
Kosten für den schulischen Aufwand des 2-ten Sohnes - monatlich rd. € 100,--
Kosten für Versicherungen (Zusatzversicherungen) - monatlich rd. € 200,--
keine angenommen Ausgaben für Freizeit, Spielzeug für die Kinder, Urlaub, Gegenstände bzw. notwendige Anschaffungen des täglichen Gebrauches!
... ergibt in Summe monatliche Ausgaben in Höhe von € 3.050,-- !! Bleiben bei einem Einkommen von € 3.220,-- noch € 170,-- für die Familie übrig!! und wäre hier nach geltender VO ein Kostenbeitrag in Höhe von € 159,-- zu leisten. Das monatliche frei zur Verfügung stehende Einkommen würde sich damit auf € 11,-- reduzieren!!!! Kein Spielraum für etwaige Notfälle!
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