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SPÖ-Kärnten: FPK hat einheitliches Jugendschutzgesetz jahrelang verhindert!

„Scheuch und Dörfler schlottern die Knie vor dem Urteil der Wähler offenbar schon ganz gewaltig, und das zurecht“, so Fellner. | Foto: Foto Eggenberger
  • „Scheuch und Dörfler schlottern die Knie vor dem Urteil der Wähler offenbar schon ganz gewaltig, und das zurecht“, so Fellner.
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Fellner: Eigenlob von Scheuch völlig unangebracht. Frage an Scheuch: Wenn Jugendliche selbst entscheiden können, wie lange sie ausgehen, warum wollen Sie sie dann zur Wehrpflicht zwangsverpflichten?

Die SPÖ-Kärnten zeigt sich erfreut darüber, dass sich die jahrelangen Bestrebungen für ein einheitliches Jugendschutzgesetz nun offenbar in der Zielgeraden befinden.

„Es ist höchst an der Zeit, dass für junge Menschen in Österreich in allen Bundesländern die gleichen Bestimmungen gelten“, so SPÖ-Landesgeschäftsführer Daniel Fellner. Angesichts des vor Eigenlob triefenden Jubels von FPK-Scheuch sollte der Vollständigkeit halber der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden, dass es ausgerechnet die FPK war, die ein einheitliches Jugendschutzgesetz über Jahre verhindert hat.

„Die Geschäftsführung der Bundesjugendvertretung war im Vorjahr sogar persönlich beim damals zuständigen Jugendreferenten Ragger, um vorzusprechen. Der selbe Ragger, dessen Parteifreund Scheuch sich jetzt selbst zujubelt, hat sich damals gegen die Vereinheitlichung ausgesprochen, da ihm die Maßnahmen der anderen Länder zu „liberal“ waren“, klärt Fellner auf.

Dass Scheuch die Parteilinie nun plötzlich ändere sei zwar zu begrüßen, aber wohl auf die bevorstehenden Neuwahlen zurückzuführen. „Scheuch und Dörfler schlottern die Knie vor dem Urteil der Wähler offenbar schon ganz gewaltig, und das zurecht“, so Fellner, der auf die scheinheilige Doppelmoral Scheuchs hinweist:

„Dieselbe FPK, die 16-jährigen ausreichend Mündigkeit zugesteht, unbegrenzt lange ausgehen zu können, tritt gleichzeitig vehement für eine völlig überholte Wehrpflicht ein, die junge Männer entmündigt indem diese zur Ableistung eines sechsmonatigen Zwangsdiensts gezwungen werden“, stellt Fellner abschließend klar.

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