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SPÖ-Vorsitzender LHStv. Peter Kaiser: Finanzielle Abgeltung für AK-Konsumentenschutz im Interesse der Kärntner Bevölkerung unerlässlich

„Das Urteil und die immer wieder ungerechtfertigte Attacken von Gerhard Dörfler gegen die Sozialpartner sind Beleg dafür, dass er mit seiner Vorgehensweise gegen die Interessen unserer solidarischen Gemeinschaft verstößt“, so Kaiser. | Foto: Foto Gerhard Maurer
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Urteil gegen das Land beweist, das FPK-LH Dörfler mit seinen Attacken gegen die AK gegen die Interessen unserer solidarischen Gemeinschaft verstößt.

„Es ist wichtig und richtig, dass die AK Kärnten die Konsumentenschutz-Beratungen in Kärnten als unabhängige Institution durchführt. Dass ihr dafür eine entsprechende Abgeltung gebührt, hat das Gericht mit dem Urteil gegen die Vorgehensweise von Dörfler bestätigt“, erklärt SPÖ-Landesparteivorsitzender Konsumentenschutzreferent LHStv. Peter Kaiser.

Gemäß dem erstinstanzlichen Urteil ist das Land dazu verpflichtet, der AK die ihr zustehenden mehr als 360.000 Euro zu bezahlen.

Nachdem Dörfler den Vertrag zur Administration der Arbeitnehmerförderung im Jahr 2009 gekündigt hatte, wurden von ihm auch die Zahlungen für den Konsumentenschutz eingestellt.

„Das Urteil und die immer wieder ungerechtfertigte Attacken von Gerhard Dörfler gegen die Sozialpartner sind Beleg dafür, dass er mit seiner Vorgehensweise gegen die Interessen unserer solidarischen Gemeinschaft verstößt“, so Kaiser. Es sei höchst an der Zeit auch die Arbeitnehmerförderung wieder von der AK administrieren zu lassen, um die Fehler, für die Dörfler die Verantwortung übernehmen muss, künftig zu vermeiden.

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