Kinderbetreuung ist steuerlich absetzbar - auch in den Ferien!
Die Kosten für die Betreuung von Kindern unter 10 Jahren können bis höchstens 2.300 € pro Kind und Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Absetzbar sind Kinderbetreuungskosten, die ab dem 1. Jänner 2009 anfallen.
Ferienbetreuung ist auch steuerlich absetzbar!
Weitere Infos:
http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Kinderbetreuung/Seiten/SteuerlicheAbsetzbarkeit.aspx
Dieser Beitrag wurde gepostet von Forum Familie Flachgau - Elternservice des Landes Salzburg:
http://www.salzburg.gv.at/themen/gv/familie/forumfamilie/neuigkeiten-flachgau.htm
Tel. 0664/82 84 238
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