Max Mayr-Melnhof kontert nun ebenfalls mit Anzeigen

Nicht nur für Max Mayr-Melnhof, auch für den "Verein gegen Tierfabriken" hat die Antheringer Gatterjagd ein gerichtliches Nachspiel.
  • Nicht nur für Max Mayr-Melnhof, auch für den "Verein gegen Tierfabriken" hat die Antheringer Gatterjagd ein gerichtliches Nachspiel.
  • hochgeladen von Melanie Kogler

GRÖDIG/ANTHERING (mek). Nachdem der Verein gegen Tierfabriken (VgT) Großgrundbesitzer Maximilian Mayr-Melnhof in den vergangenen Monaten drei Mal bei der Salzburger Staatsanwaltschaft angezeigt hat, wehrt sich dieser nun ebenfalls mit einer strafrechtlichen Stellungnahme. "Die Anschuldigungen belasten mich und meine Familie mittlerweile sehr, deshalb sehe ich mich gezwungen, den Verein wegen Besitzstörung und Verleumdung anzuzeigen", erzählt Mayr-Melnhof.

"Tiere haben 363 Tage im Jahr Ruhe"

Grund für die Streitereien ist eine Gatterjagd, die Mayr-Melnhof an zwei Tagen im Jahr in der Antheringer Au veranstaltet. "Das Jagdgatter mit einer Fläche von rund 500 Hektar – das entspricht etwa 700 Fußballfeldern – ist bereits 1983 bewilligt worden", so Mayr-Melnhof. Grund dafür seien damals "massiv zunehmende Wildschäden durch Wildschweine" in den angrenzenden landwirtschaftlichen Gebieten gewesen.

Bei der bislang letzten Jagd im Dezember haben VgT-Tierschützer eine Drohne eingesetzt, um Bilder der Jagd zu schießen. "Die Tierschützer hätten damit überhaupt nicht fliegen dürfen. Außerdem habe ich nichts Unrechtes getan", rechtfertigt sich Mayr-Melnhof. Die Salzburger Jägerschaft distanziert sich indes von Gatterjagden. "Das ist lediglich eine bewilligungspflichtige Art der Berwirtschaftung von Grund und Boden", erklärt Salzburgs Landesjägermeister Josef Eder, dessen Nachfolge Mayr-Melnhof antreten möchte.

Schüsse auf die Drohne

In einer Anzeige wegen Sachbeschädigung behauptet VgT-Sprecher Martin Balluch, dass Jäger die besagte Drohne abgeschossen hätten – was Mayr-Melnhof auch zugibt: "Ja, zwei Jäger haben auf mein Geiheiß auf das Flugobjekt geschossen." Als Erklärung bringt er hingegen vor, dass sich die Jagdgesellschaft durch die Drohne in einer Notsituation befunden habe und die Schüsse deshalb durch die "Notstandshilfe" zu entschuldigen seien.

Lesen Sie auch: Streit um Gatterjagd geht in die nächste Runde

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