Baustellen
Straffrei parken im Halteverbot

- Baustellen werden manchmal kurzfristig eingerichtet. Dann steht das Auto plötzlich im Parkverbot.
- Foto: Symbolbild: Pixabay
- hochgeladen von Bettina Buchbauer
Parkt das Auto im Halteverbot bei einer Baustelle, muss der Besitzer keine Strafe zahlen, wenn das Auto schon vor der Aufstellung der Baustellen-Ankündigung da stand.
FLACHGAU. Oft werden Baustellen kurzfristig eingerichtet. "Wer vor Aufstellung im späteren Verbotsbereich gestanden ist, hat keine Strafe oder Kosten zu befürchten, auch wenn das Fahrzeug mittels Abschleppung entfernt wurde. Es gibt keine Bestimmung, die die Dauer des Parkens beschränkt, keine Verpflichtung, das Kfz regelmäßig zu besuchen", so ARBÖ-Rechtsexperte Gerald Hufnagel. Er fügt hinzu: "Und es gibt auch keine Bestimmung, die die Dauer des Parkens beschränkt und keine Verpflichtung das KFZ regelmäßig zu besuchen.“
Trotzdem ein Strafzettel
Wer allerdings dennoch eine Strafe erhält – weil zum Beispiel die angefertigte Liste nicht komplett ist oder das Verkehrszeichen verstellt wurde – sollte gegen die Strafe Einspruch erheben, rät der ARBÖ-Rechtsexperte abschließend. Gegen die Kosten einer allfälligen Abschleppung ist zusätzlich das Rechtsmittel einer „Vorstellung“ zu ergreifen.
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