Neumarkt am Wallersee
Beschränkung der Zweitwohnsitze beschlossen

Bürgermeister Adi Rieger: “Wichtige Grundlage für einen einstimmigen Beschluss war, dass jene Personen, die in Neumarkt nur vorübergehend zum Arbeiten wohnen, künftig nicht ausgeschlossen werden.” | Foto: Manuel Horn
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  • Bürgermeister Adi Rieger: “Wichtige Grundlage für einen einstimmigen Beschluss war, dass jene Personen, die in Neumarkt nur vorübergehend zum Arbeiten wohnen, künftig nicht ausgeschlossen werden.”
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Anfang Februar 2024 beschloss die Gemeindevertretung von Neumarkt am Wallersee einstimmig, dass Neumarkt zu einer “Zweitwohnsitzbeschränkungsgemeinde” wird.

NEUMARKT. Der neue Beschluss der Zweitwohnsitzbeschränkung beinhaltet, dass Arbeitskräfte, welche vorübergehend in Neumarkt leben, in ihrem Heimatort gemeldet bleiben können. Bürgermeister Adi Rieger äußert sich erfreut über den einstimmigen Beschluss der Gemeinde.  

“Die im Land Salzburg, insbesondere in Tourismusgebieten, häufig gegebene Situation, dass ein erhebliches Missverhältnis zwischen Wohnungen mit Hauptwohnsitz und nur vorübergehend genutzten Zweitwohnungen zulasten der Hauptwohnsitze vorherrscht, ist in Neumarkt ja bei weitem nicht gegeben”, so Adi Rieger(ÖVP), Bürgermeister von Neumarkt. 

Vor dem Beschluss wurden die Grundlagen dafür geprüft. Rieger forderte Unterlagen ein, welche eine solide Begründung für die Entscheidung über die Zweitwohnsitzbeschränkung begründeten. In der Flachgauer Stadtgemeinde sind es rund elf Prozent, welche einen Zweitwohnsitz in Neumarkt besitzen. 

“Wir sind uns alle einig, dass wir in Neumarkt keine Zweitwohnungen haben wollen, die nur vorübergehend bewohnt werden. Daher wird künftig das gesamte Gemeindegebiet als Zweitwohnsitzbeschränkungsgebiet ausgewiesen”, so Rieger. 

Künftig wird das gesamte Gemeindegebiet von Neumarkt am Wallersee als Zweitwohnsitzbeschränkungsgebiet ausgewiesen. Dies wird im Laufe des Jahres 2025, nach Abschluss der Erstellung des neuen räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK), der Fall sein. | Foto: Sigi Kerscher
  • Künftig wird das gesamte Gemeindegebiet von Neumarkt am Wallersee als Zweitwohnsitzbeschränkungsgebiet ausgewiesen. Dies wird im Laufe des Jahres 2025, nach Abschluss der Erstellung des neuen räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK), der Fall sein.
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David Egger-Kranzinger, Vizebürgermeister von Neumarkt, Klubobmann im Salzburger Landtag und SPÖ-Landeschef  | Foto: RegionalMedien Salzburg
  • David Egger-Kranzinger, Vizebürgermeister von Neumarkt, Klubobmann im Salzburger Landtag und SPÖ-Landeschef
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SPÖ wollte die Umsetzung

David Egger-Kranzinger (SPÖ) pochte schon lange auf die Umsetzung der Zweitwohnsitzbeschränkung. „Es ist an der Zeit, neue Prioritäten zu setzen. Ich stehe für eine fortschrittliche und nachhaltige Stadtentwicklung, die allen Bürgern zugutekommt“, sagte David Egger-Kranzinger, Vizebürgermeister von Neumarkt, Ende Jänner 2024. Die SPÖ setzte sich schon Ende Jänner für die Verwirklichung der Zweitwohnsitzbeschränkung ein. "Der Entschluss für die Umsetzung der Beschränkung scheiterte damals am Veto der ÖVP", ergänzt Egger. 

Die Umsetzung 

Die UmsetzungNach Abschluss der Erstellung des neuen räumlichen Entwicklungskonzeptes (REK), soll voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 die Umsetzung folgen. 

“Mir ist es sehr wichtig zu betonen, dass all jene, die in Neumarkt ihren Lebensmittelpunkt haben oder hier arbeiten, herzlich willkommen sind. Da spreche ich sicher für alle Mitglieder in der Gemeindevertretung”, so Bürgermeister Rieger.


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