Kommentar: Unklarheiten als Ausgangspunkt

Das Problem ist bekannt: Durch die Einrechnung des 13. und 14. Gehalts verlieren Mindestbezieher mit Pensionsanspruch bzw. solche mit einem niedrigen Berufseinkommen in den Monaten mit dem „Doppelten“ die Mindestsicherung. So wie schon vor ihr LR Erika Scharer hat auch LR Cornelia Schmidjell angekündigt, das zu ändern. Dass sich die Politik damit Zeit lässt, ist eine (unschöne) Sache. Dass es aber nicht einmal offizielle Daten darüber gibt, wie viele Personen betroffen sind, ist erstaunlich, denn auf Basis welcher Zahlen soll hier etwas verbessert werden? Der Vergleich zwischen September 2010 und Juli 2011 in einer aktuellen Anfragebeantwortung von LR Schmidjell zeigt: Es waren 131 Pensionsbezieher und Berufstätige, die keine Mindestsicherung erhielten – einen Zusammenhang mit dem Urlaubsgeld darf man vermuten, aber nicht als gesichert betrachten.

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