Kommentar: Graz ist weit weg, Brüssel noch weiter
Seit der EU-weiten Liberalisierung des Personenbahnverkehrs sind keine Direktvergaben an Eisenbahnunternehmen mehr möglich – außer, und da sind wir jetzt bei der österreichischen Lösung – im Rahmen der nationalen Vergabeordnung. Die sieht eigentlich eine Grenze von 100.000 Euro pro Jahr vor, aber – und das ist wieder ein österreichisches Spezifikum – durch eine Ausnahmeregelung bleibt quasi alles beim Alten. Im Februar unterzeichneten Bund und ÖBB einen neuen Vertrag über die Vergabe „gemeinwirtschaftlicher Leistungen“ (GWL), darunter fallen auch Leistungen für Pendler oder die Vorteilscard. Die ÖBB erhalten für die Erbringung dieser Leistungen mehr als sechs Milliarden Euro für die kommenden zehn Jahre. Kleines Detail am Rande: Die Westbahnstrecke wurde im neuen Vertrag ausdrücklich davon ausgenommen – eine Klage des privaten Westbahnbetreibers ist deshalb anhängig. Für die Strecke Salzburg – Graz gibt es keine solche Ausnahme, warum also nicht wenigstens einen kleinen Teil dieser sechs Milliarden Euro für „gemeinwirtschaftliche Leistungen“ auf der Strecke Salzburg-Graz einsetzen?
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