Floridsdorf
Neue Geschäftsstraßenregelung für die Schloßhofer Straße
Wichtige Neuigkeiten für alle, die in die Schloßhofer Straße in Floridsdorf einfahren. Diese wurde nun in die Geschäftsstraßenregelung miteinbezogen.
WIEN/FLORIDSDORF. Es tut sich was in der Floridsdorfer Schloßhofer Straße. Denn auf vielfachen Wunsch der dortigen Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber aber auch seitens der Kundinnen und Kunden wurden mit Jahresbeginn die Bereiche Schloßhofer Straße ONr. 22 bis 30 und ONr. 25 bis 31 in die Geschäftsstraßenregelung miteinbezogen.
Das bedeutet, dass werktags – also Montag bis Freitag – von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 12 Uhr Floridsdorfer Parkpickerlbesitzende hier zwar weiterhin gratis parken dürfen, aber eine Parkuhr einlegen müssen. Die maximale Abstelldauer beträgt ab sofort eineinhalb Stunden.
Auto abstellen nur mit Parkuhr
„Der Sinn der Geschäftsstraßenregelung ist es, eine höhere Fluktuation in der Stellplatzausnutzung vor Geschäften zu erreichen“, erläutert der Vorsitzende der Bezirksverkehrskommission, Bezirksrat Josef Fischer (SPÖ), anlässlich der Aufstellung der Verkehrszeichen.
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