PARKEN IN DER INNENSTADT
Ab 27. April herrscht wieder Gebührenpflicht

Ab Montag, 27. April, bitte wieder Parktickets lösen! | Foto: BRS/Roland Wolf

FREISTADT. Im Gleichklang mit anderen Gemeinden und Städten wurde auch in Freistadt aufgrund der Corona-Krise die Kurzparkzone vorübergehend aufgehoben und die Gebührenpflicht in der Innenstadt ausgesetzt. Am 14. April konnten die Geschäfte in der Innenstadt wieder geöffnet werden. Damit für die Kunden genügend Parkplätze zur Verfügung stehen, werden die Verordnungen ab Montag, 27. April, wieder in Kraft gesetzt. Es gelten dann dieselben Parkregeln wie vor der Corona-Krise.

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