Neumarkter erhält kuriose Parkstrafe in Wels

Siegmar Leitl musste die Organstrafverfügung über 21 Euro schließlich nicht zahlen. | Foto: Privat
  • Siegmar Leitl musste die Organstrafverfügung über 21 Euro schließlich nicht zahlen.
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NEUMARKT/M., WELS. Seltsames trug sich gestern, Dienstag, 25. September, in Wels zu. Siegmar Leitl aus Neumarkt im Mühlkreis parkte sein Auto in der Theodor-Körner-Straße. Braver Bürger wie er ist, löste er einen Parkschein gleich ums Eck, in der Maria-Theresia-Straße.
Als der Neumarkter - innerhalb der Zeit - zu seinem Wagen zurückkam, traute er seinen Augen nicht. Zwischen Windschutzscheibe und Scheibenwischer zwickte eine Organstrafverfügung über 21 Euro. Begründung: "Verwendung eines anderen als des vorgeschriebenen Kurzparknachweises". Leitl hatte außerhalb der Gebührenzone geparkt und hätte deswegen keinen Parkschein kaufen dürfen, sondern eine Parkuhr platzieren müssen. Nach heftigem Protest wurde ihm die Strafe kulanterweise von einer freundlichen Dame des Österreichischen Wachdienstes erlassen. "Anfangs habe ich mich ärgern müssen, aber mittlerweile kann ich darüber schmunzeln", sagt Leitl.

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