Wahlarztsystem: Oft gibt es keine Wahl
Leistbare Gesundheitsversorgung sichern
Ganz auf Linie mit dem Obmann der ArbeitnehmerInnen in der ÖGK, Andreas Huss, ist der Pensionistenverband des Bezirkes Freistadt beim Thema Wahlärzte. Immer öfter werden Vertragsstellen der Gesundheitskassa lange Zeit nicht besetzt, Patienten werden gezwungen, auf oft sehr teure Wahlärzte auszuweichen. „In Freistadt hat es über ein Jahr gedauert, bis eine Kassenarztstelle besetzt werden konnte. Im Bezirk stehen einige Pensionierungen an, da habe ich schlimme Befürchtungen“, sieht Bezirksvorsitzender Hans Affenzeller die Zukunft wenig erfreulich.
Andreas Huss, Arbeitnehmer-Vertreter und aktuell Vizeobmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), rüttelt erneut am System der Wahlärzte. Gegenüber den Oberösterreichischen Nachrichten plädierte er dafür, auf das deutsche System umzustellen, wo es entweder Ärzte im Kassensystem oder reine Privatärzte gebe. Bereits im Vorjahr hatte Huss ähnliches gefordert, was auf Widerstand der Ärztekammer stieß.
"Ich würde das System der Wahlärzte abschaffen - das passt nicht mehr", sagte Huss. Er will damit den wachsenden Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung offener Kassenstellen gegensteuern.
Patienten, die in Deutschland einen Privatarzt besuchen, bekommen laut Huss keinerlei Kostenersatz von der Sozialversicherung. Bei Wahlärzten in Österreich erstatten die gesetzlichen Krankenkassen den Patienten 80 Prozent des jeweiligen Kassentarifs.
Ludwig Kürnsteiner, Bezirksvorsitzender-Stellvertreter des Pensionistenverbandes des Bezirkes Freistadt, befasst sich schon seit geraumer Zeit mit der Gesundheitsversorgung vor allem der älteren Menschen im Bezirk. Aus der derzeitigen Situation formuliert er folgende Forderungen:
1. Bis es zu einer Änderung/Verbesserung der Situation der Kassenärzte kommt, soll es eine bessere Refundierung bei den Wahlarztkosten geben. Derzeit zahlen die Krankenkassen bis zu 80 % des Kassentarifes für eine Leistung zurück. Ein Beispiel: Der Wahl-Hautarzt verlangt 120 € Honorar für eine Untersuchung, für die ein Kassenarzt 40 € bekäme. Der Patient erhält maximal 80% von den 40 € und daher 32 € zurück.
Diese Regelung ist ungerecht, denn die Krankenkassen müssten den Patienten zumindest den Betrag zurückzahlen, den sie für diese Leistung dem Kassenarzt zahlen müssten.
2. Im Universitätsgesetz muss die Anzahl der im öffentlichen Interesse zu vergebenden Studienplätze von fünf auf zehn Prozent erhöht werden, damit ca. 200 ÄrztInnen für einen Beitrag zur Lösung des Nachwuchsproblems zur Verfügung stehen.
3. Wahlärzte müssen genauso in den „Hausärztlichen Notdienst“ eingeteilt werden wie Kassenärzte. Sie haben ein gewisses Kontingent an Kassenpatienten zu übernehmen und bekommen für diesen Teil ihrer Patienten einen Kassenvertrag.
4. Wo und zu welchen Bedingungen Kassenarztstellen besetzt werden, legen die ÖKG und die Ärztekammer fest. Es wäre unbedingt festzulegen, dass auch die Gemeinden ein Mitspracherecht bei der Besetzung erhalten.
„Im Sinne einer verlässlichen und leistbaren (!) Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung werden wir dieses Thema weiter verfolgen und uns bei den zuständigen Stellen massiv dafür einsetzen, eine gesicherte ärztliche Versorgung aller MitbürgerInnen sicher zu stellen“, gibt Hans Affenzeller die Route für die nächste Zeit klar vor.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.