Pfahnl-Mühle

Auch Gesamtüberprüfung der Behörde haben Pfahnl einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf bestätigt. | Foto: Pfahnl Backmittel
  • Auch Gesamtüberprüfung der Behörde haben Pfahnl einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf bestätigt.
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PREGARTEN. Wieder sind zwei Klagen, mit denen die Pfahnlmühle konfrontiert ist, vom Tisch: Der Oberste Verwaltungsgerichtshof hat zwei Bescheide, den Gewerberichtlichen Bescheid (ausgestellt vom Referenten Bernhard Klein von der Bezirkshauptmannschaft) und den Baurechtlichen Bescheid (augestellt von der Gemeinde Pregarten) bestätigt. "Damit wurde eindeutig bewiesen, dass wir sämtliche Auflagen erfüllen", so Pfahnl-Betriebsleiter Ralf Velten; "wir halten alle Vorgaben genau ein."
Seitens der Pfahnl-Mühle ist man über diese Entscheidung, die man nur noch vom Europäischen Gerichtshof

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