Bezirksjägermeister
„Abwurfstangen sind wie ein Pass“
Bezirksjägermeister Bruno Maurer klärt auf: Geweihstangen, die Hirsche abwerfen, sollen im Wald bleiben.
GAILTAL. Das Problem ist nicht neu, aber alle Jahre wieder muss sich auch der Hermagorer Bezirksjägermeister ärgern, wenn er feststellt, dass Wanderer Abwurfstangen vom Wild einfach mit heim nehmen.
Daten zur Altersstruktur
„Anhand der Geweihstangen kann man die Lebensabschnitte der Hirsche verfolgen und gewinnt wichtige Rückschlüsse über die Altersstruktur des Rotwilds“, erklärt Bruano Maurer. Diese Daten sind zudem eine Unterlage zur Bewertung des Bestands und haben Einfluss auf die Jagdplanung.
Blick in die Zukunft
„Der Jäger kann relativ genau zuordnen ob es sich um einen jüngeren, mittelalten oder alten Hirsch handelt“, verrät Maurer über die begehrten Trophäen, die somit viel mehr als ein „Abfallprodukt“ sind. Außerdem kann ein Jäger viel über die Veranlagung herauszulesen, aber auch über die Entwicklung, die ein Hirsch nehmen wird oder gehabt hat.
Besonders tragisch: Leider kommt es häufig vor, dass Abwurfstangen aus dem Wald entfernt und mit nach Hause genommen werden. Die Motive sind unterschiedlich und reichen von Bastelleidenschaft über Neugierde bis hin zu kommerziellen Interessen.
Klärendes Gespräch
Das findet Maurer besonders ärgerlich: „Wir wissen natürlich, dass so ein Fund verlockend ist.“ Sein Rat: „Oft kann aber auch ein Gespräch zwischen Jäger und Naturfreund Früchte tragen und eine Abwurfstange wechselt ,legal‘ und freundschaftlich den Besitzer“, versichert er mit Nachdruck.
Im privaten Bereich wird in den meisten Fällen die Abwurfstange als Dekorationsartikel genutzt. Natürlich gibt es auch Bereiche, wo professionell danach gesucht wird und Abwurfstangen gewerblich genutzt werden. Dies ist in den meisten Fällen mit dem Jagdausübungsberechtigten abgestimmt und vorlagepflichtig, alles andere fällt rein rechtlich tatsächlich unter Wilderei. Überhaupt ist die rechtliche Situation sehr eindeutig und lässt kaum Interpretationsspielraum zu.
Schwerwiegende Folgen
„Das Sammeln von Abwurfstangen ist jagdrechtlich verboten. Es ist ein Eingriff in fremdes Jagdrecht und somit strafbar“, erklärt Bezirksjägermeister Maurer. Es ist also keine Bagatelle und hat auch noch Nebenwirkungen.
Um diese Zeit sind die Tiere dabei, den strengen Winter hinter sich zu lassen. Einstands- und Fütterungsbereiche sind auch deshalb zu meiden, da es bei Beunruhigung zu Wildschäden kommen kann.
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