Bahnschranke für Weitraerstraße gefordert
BB-Leser fordert Sicherung der Bahnkreuzung, "njet" von der Behörde
GMÜND (eju). Bezirksblätter-Leser Wolfgang Genowitz aus Gmünd fordert auf der Bezirksblätter-Homepage "meinBezirk.at" die Wieder-Errichtung der Eisenbahnschranke in der Weitraerstraße.
Genowitz schreibt (auszugsweise): "Wenn ein Unfall auf einer Eisenbahnkreuzung passiert, schreien alle, und unsere Politiker dann in der ersten Reihe, um mehr Sicherheit. Mehr Sicherheit bedeutet, rotes Warnlicht und einen Schranken. Unverständlich ist, wenn nach der Sanierung einer bestehenden Eisenbahnsicherungsanlage der bestehende Schranken weggelassen wird. Wie oft ist es in der Weitraerstraße schon passiert, dass man von der Sonne geblendet wurde? Wir haben nichts davon, wenn nach einem Unfall auf dieser Eisenbahnkreuzung ein „Politikerköpferollen“ erfolgt. Wir wollen einen Schranken!"
Bürgermeister Andreas Beer verweist für Details an den Leiter des Gmünder Bauamtes Franz Höllriegl. Dieser erklärt, dass nicht die Gemeinde Gmünd verantwortlich für den Schranken-Wegfall sei. Es gebe ein österreichweites Projekt, bei dem alle Eisenbahnkreuzungen neu überprüft werden müssen, so auch jene in der Weitraerstraße.
Die NÖVOG habe ein Projekt zur Absicherung dieser Kreuzung vorgelegt und das sei bei der Verkehrsverhandlung mit Vertretern der zuständigen Stelle des Landes NÖ sowie der NÖVOG behandelt worden. Der zuständige Bearbeiter beim Land NÖ, der stellvertretende Leiter der Abteilung Verkehrsrecht Alois Stockinger, erklärt im BB-Gespräch schließlich, wie es zur schrankenlosen Eisenbahnkreuzung in der Weitraerstraße gekommen ist: "Am 31. März hat ein Lokalaugenschein mit entsprechenden Sachverständigen stattgefunden. Dabei hat sich ganz eindeutig ergeben, dass diese Eisenbahnkreuzung ausschließlich mit Lichtzeichen zu regeln ist." Die Sicherung mittels Lichtzeichens (Roter Ampel) sei für Eisenbahnkreuzungen zulässig, wo die örtliche zulässige Geschwindigkeit auf der Bahn nicht mehr als 140 km/h betrage. In Gmünd sei man davon weit entfernt, so der Experte. Hier werde mit Geschwindigkeiten zwischen 15 bis 40 km/h gefahren. Eine Änderung zurück zum Halbschranken werde nicht erfolgen, solange sich nichts Gravierendes an den örtlichen Gegebenheiten ändere.
"Solange dort nicht der TGV mit 250 km/h durchfährt, reicht die Sicherung mittels Lichtzeichen aus", so der Experte des Landes Niederösterreich.
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