Hoheneich: Gemeindehaftpflicht-Versicherung will nicht zahlen
Hoheneich verlor Hochwasser-Prozess. Nun wird um die Schadenshöhe-Entschädigung gestritten.
HOHENEICH (eju). "Trotz der Tatsache, dass die Gemeinde für die Schäden haftet, weigert sie sich zu zahlen und verschleppt das Verfahren weiter", schüttelt Rechtsanwalt Oswin Hochstöger den Kopf über das Vorgehen der Gemeinde Hoheneich.
Zur Vorgeschichte: Eine aufgefüllte Senke, ein überlaufender Regenwasserkanal und der daraufhin bisher zwei Mal überflutete Keller eines Wohnhauses mündeten in einen Rechtsstreit zwischen der Familie Zeilinger und der Gemeinde. Das Gericht in Gmünd hat – mit Bestätigung des Landesgerichtes Krems – die Gemeinde Hoheneich dem Grunde nach dazu verurteilt, für die entstandenen Hochwasserschäden im Haus der Familie Zeilinger zu haften (die BB berichteten).
"Der Gesamtschaden lag bei 20.000 Euro, rund 10.000 Euro haben das Land NÖ über den Katastrophenschutz und die Versicherung des betroffenen Ehepaares bezahlt. Es wurden ohnedies nur 7.000 Euro eingeklagt. Nur: die Gemeinde Hoheneich weigert sich zu zahlen", erklärt Höchstöger kopfschüttelnd.
"Die Gemeinde bestreitet nun die Höhe. Diese ist durch die Gutachten der Schadenskommission des Landes NÖ nachgewiesen worden. Das wird von der Gemeinde Hoheneich nicht anerkannt. Dabei sind nicht einmal die gesamten Schäden des zweiten Hochwassers zur Gänze abgegolten worden. Ich verstehe nicht, dass man da jetzt noch jahrelang herumtun will. Zwei weitere Sachverständigen-Gutachten kosten wieder 3.000 Euro." In Relation zur Schadenshöhe sei das unwirtschaftlich, so Hochstöger.
"Ich verstehe, dass man die Sache dem Grunde nach ausfechten wollte, um eine klare rechtliche Grundlage zu haben. Die gibt es nun. Dass man jetzt um 7.000 Euro streitet, ist schwer einzusehen", erklärt Hochstöger abschließend.
Bgm. Roland Wallner, mit dem Vorwurf der Verfahrensverschleppung konfrontiert, erklärt: "Nicht die Gemeinde Hoheneich weigert sich, sondern die Gemeindehaftpflichtversicherung. Ich habe nicht das Mandat der Versicherung zu sagen, dass sie zahlen soll. Die Familie Zeilinger hat einen Kostenvoranschlag über Maler- und Verputzarbeiten sowie das Verfliesen eingeklagt. Das ist keine Rechnung sondern nur ein Kostenvoranschlag. Die Arbeiten wurden noch nicht durchgeführt. Nun hat das Gericht zwei Sachverständige mit der Prüfung des Kostenvoranschlages beauftragt."
Abgesehen davon habe die Gemeinde inzwischen kulanterweise den Anschluss des Regenwasserkanals der Familie Zeilinger umgeschlossen, damit bei Starkregenereignissen der Keller der Familie (länger) verschont bleibe.
Rechtsanwalt Hochstöger dazu: "Das sind Ausflüchte. Von Kulanz kann keine Rede sein, das war ein im 2. Verfahren ausgehandelter Vergleich."
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