Leserbrief: Langzeitarbeitslose für gemeinnützige Arbeit? v. Karl Kainz
Landesvize Wolfgang Sobotka hat meiner Meinung völlig recht. Es sollten aber nicht nur Mindestsicherungsbezieher zu verpflichtenden gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden, sondern auch Langzeitarbeitslose(z.B. bereits über 6 Monate arbeitslos) und Notstandshilfebezieher. Zum Beispiel sollten diese Personen, da ich des öfteren mit dem Rad Straßen entlang fahre ist mir dies schon des längeren aufgefallen, Straßengräben von den Autofahrern aus dem Auto geworfenen Abfall reinigen. Jeder Bezieher sollte eine gewisse Anzahl von Straßengrabenkilometern zum täglichen, verpflichtenden Begehen und Reinigen übertragen bekommen. Sollte nicht gereinigt werden, gibt es kein Geld.
Karl Kainz, Litschau
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.