Zu hohe Vorkosten
Traum vom eigenen Kleinwindkraftwerk geplatzt
Eigentlich wollte Horst Fröhler einen Beitrag zur ökologischen Energiegewinnung leisten und sich eine Kleinwindkraftanlage anschaffen. Aber die behördlichen Auflagen führten zu unvorhergesehenen Mehrkosten.
BEZIRK. "Die Notwendigkeit einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energie ist derzeit in aller Munde. Nicht nur die Landesregierung wirbt vollmundig dafür, auch Zeitungsartikel stellen diesen Weg als eine tolle Zukunftsperspektive für Privathaushalte dar. Die Realität hingegen ist leider ernüchternd", erzählt der Heidenreichsteiner Horst Fröhler. Das Werben seitens der Landesregierung sowie Zeitungsartikel u. a. in den Bezirksblättern hatten ihn motiviert, eine Kleinwindkraftanlage auf seinem Carportdach zu errichten. "Ich suchte, unterstützt von allen Zertifizierungen des österreichischen Kleinwindkraftanlagen-Erzeugerbetriebs, um Genehmigung bei der Gemeinde an und erhielt die Nachricht, dass dazu vorweg ein Einreichplan samt Baubeschreibung von ‚einem dazu Befugten‘ und auch ein Lärmgutachten erforderlich seien, bevor über die Genehmigung entschieden werden könne", so Fröhler.
Damit ergaben sich für ihn geschätzte Vorkosten von rund 5.000 Euro – ohne Garantie, dass die Genehmigung schlussendlich auch erteilt wird. Hinzu gekommen wären etwa 10.000 Euro für den Kauf der Windkraftanlage inklusive eines Wechselrichters und Installationskosten. Die Folge: "Ich habe von diesem Projekt wieder Abstand genommen, weil die Vorkosten für die bürokratischen Schikanen unerträglich hoch sind."
Bewilligungspflichtig
Seitens der Gemeinde erklärt Bauabteilungsleiter Jürgen Nowotny: "Die von Familie Fröhler geplante Windkraftanlage stellt gemäß § 14 NÖ Bauordnung 2014 ein bewilligungspflichtiges Vorhaben dar, und dies wurde Familie Fröhler auch schriftlich mitgeteilt. Zum Ablauf eines Bauverfahrens für eine baubehördliche Bewilligung sind neben dem Ansuchen der Bauwerber auch die unter § 18 NÖ Bauordnung 2014 angeführten Unterlagen beizulegen." Dazu zählen unter anderem auch bautechnische Unterlagen, wie ein Bauplan bzw. eine Baubeschreibung, wie Severin Nagelhofer vom Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht bestätigt.
Zu beachten sei laut Nagelhofer zudem die Regelung in § 48 NÖ Bauordnung hinsichtlich des Immissionsschutzes: "Aufgrund dieser Bestimmung dürfen Emissionen durch Lärm, Geruch Staub, Abgase und Erschütterungen, die originär von Bauwerken oder deren Benützung ausgehen, Menschen weder in ihrem Leben oder ihrer Gesundheit gefährden noch örtlich unzumutbar belästigen. Hier wird die Baubehörde bei Kleinwindkraftanlagen vor allem prüfen müssen, inwiefern die Emissionen, die von der Kleinwindkraftanlage ausgehen, örtlich zumutbar sind."
"Genehmigungsdschungel"
Laut Herbert Gösweiner, Geschäftsführer des Kleinwindkraftanlagen-Herstellers, ist Horst Fröhlers Fall bei weitem kein Einzelfall. "Bei der Kleinwindkraft sind wir in dem Stadium, dass viel Marktdruck kommt – die Leute fragen an, engagieren sich und wollen etwas für Klimaschutz und Autarkie tun – aber die Bürokratie bremst sie", so Gösweiner. "Beim Lärmgutachten zum Beispiel ist es so, dass unsere Kunden von uns ein Gutachten bekommen, alles von Ziviltechnikern abgestempelt, aber Gemeinden verlangen zusätzlich eine standortbezogene Analyse. In Wahrheit ist das ein großer Ulk. Denn der Abstand bestimmt den Lärmpegel, den kann man messen, und die Lärmentwicklung in dem Abstand ist immer dieselbe, egal in welchem Ort die Anlage steht. Wir müssen das Gutachten also standortbezogen adaptieren - wobei das selbe Ergebnis rauskommt - und dadurch entstehen schon Kosten von 700 bis 800 Euro." Rechne man dann noch unter anderem die Kosten für die Erstellung eines Einreichplans durch einen Planer ein, sei man schnell schon mal auf 5.000 Euro Vorkosten. Eine Windturbine sei außerdem leiser als jede Wärmepumpe, die im Handel erhältlich ist. Selbst das Rascheln des Grases, das der Wind selbst erzeugt, sei lauter.
"Dieser Genehmigungsdschungel verhindert den großen Push Richtung erneuerbare Energie. Wir haben mittlerweile einen Projektvorlauf von eineinhalb bis zwei Jahren", so Gösweiner. Was es brauche, seien einheitliche Regelungen in allen Bundesländern, aber diese sehr weit gefasst, damit Innovation Platz habe. "Das ist das Dilemma der Energiewende: Wir wollen Erneuerbare forcieren, aber die Bürokratie erschwert dies."
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