Graffiti: Kunst oder Schund?
Ein Graffiti-Unwesen gibt es in der Region wenig, das "Bemalen" von fremdem Gut ist Sachbeschädigung.
BEZIRK GMÜND (eju). Früher sah man sie nur in Krimis, die in New York spielen, heute sind sie weit bis in die entlegensten Gebiete vorgedrungen: Graffiti verursachen jährlich einen Schaden in Millionenhöhe. Die Sprayer hinterlassen ihre „Kunstwerke" und Unterschriften (Tags) an Hauswänden, S-Bahnen oder Brücken. Wir haben uns an die Fersen der Sprühdosen-Aktionisten im Bezirk Gmünd geheftet – was allerdings nicht ganz einfach ist, weil es schlicht keine wirklichen Aktionisten im Bezirk Gmünd gibt.
Bezirkspolizeikommandant Wilfried Brocks dazu: "Wir haben eher wenig Graffiti, heuer gab es einige Fälle, wo wiederholt geschmiert wurde, etwa bei der EVN. Graffiti kann grundsätzlich schön anzusehen sein – dort, wo es hin passt. Es gibt in Europa durchaus Städte mit Vierteln, wo Graffiti Kultur ist. Das muss man sagen. Bei uns habe ich dahingehend noch nichts gesehen, was hier passiert, ist Sachbeschädigung." Gmünd ist im NÖ-Vergleich ein Schlusslicht punkto Spray-Vergehen.
Dass das Umfeld auch zum Sprayen verleiten kann, weiß Brocks und erläutert die 'Broken Windows Theorie': "Öffentliche Bereiche müssen instand gehalten werden. Wenn man als Verantwortlicher toleriert, dass beispielsweise Fenster kaputt gehen und das nicht umgehend saniert, geht das Hand in Hand mit stärkerem Verfall. Dann kommen Graffiti nicht als Kunstform, sondern als Sachbeschädigung und als Ausdruck krimineller Formen, wie etwa dem Hakenkreuz. Hier hat die öffentliche Hand eine große Verantwortung. Man erinnere sich an den ehemaligen New Yorker Bürgermeister Rudi Giuliani mit seiner Zero-Toleranz: dort wurden unter anderem auch Graffiti stark sanktioniert und damit gingen die Delikte ebenso stark zurück. In Gmünd schauen unsere Verantwortungsträger sehr, dass alles passt."
Zur Sache:
Fälle in Gmünd: 2014: 1, 2015: 4.
Rechtlich gesehen kommen beim Sprayen Sachbeschädigung (§125 StGB) und schwere Sachbeschädigung (§126 StGB, ab 3.000 Euro Schaden) zum Tragen. Es sind Strafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. Nicht zu vergessen sind auch die zivilrechtlichen Klagen der Geschädigten, die der Täter durch den hohen Schaden oft ein Leben lang nicht zurückzahlen kann.
Mit Graffiti kann man durchaus Berühmtheit erlangen, wie der Brite "Banksy", dessen Schablonen-Kunstwerke inzwischen auf Bauwerken auf der ganzen Welt zu sehen sind. Banksy bemüht sich, seinen Namen sowie seine Identität geheim zu halten.
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