Leserbrief
Familienbeihilfe für behindertes Kind nicht ausbezahlt

Foto: BRS

Leserbrief von Sarah Mayrhuber aus Hofkirchen an der Trattnach, Mutter einer behinderten Tochter mit einem seltenen Gendefekt, über die nicht ausbezahlte Familienbeihilfe für ihr Kind.

Mein Name ist Sarah Mayrhuber und ich bin Mutter von zwei Kindern. Meine Tochter Miriam ist 5 Jahre alt und hat einen seltenen Gendefekt, das Williams-Beuren-Syndrom.

Seit ihrer Geburt erhalten wir die erhöhte Familienbeihilfe, diesen Monat ist wieder eine ärztliche Untersuchung notwendig, um die erhöhte Familienbeihilfe weiterhin gewährt zu bekommen. Obwohl natürlich bekannt ist, dass dieser Gendefekt nicht heilbar ist muss ich nach 5 Jahren wieder "beweisen", dass meine Tochter eine Behinderung hat. Dass diese Behinderung natürlich mehr Pflegeaufwand bedeutet und wöchentlich Therapien besucht werden müssen, ist selbstverständlich.
Die Untersuchung findet am 15. September statt, sämtliche Unterlagen, Atteste etc. habe ich immer fristgerecht an das zuständige Finanzamt Grieskirchen übermittelt. Dennoch habe ich im September nur die Familienbeihilfe für meinen gesunden Sohn erhalten. Für meine Tochter wurde nicht nur die Erhöhung nicht überwiesen, sondern überhaupt keine Familienbeihilfe. Dass diese ca. 350 € monatlich auch tatsächlich benötigt werden, muss ich wahrscheinlich nicht extra erwähnen.
Der Mitarbeiter beim zuständigen Finanzamt konnte mir keine Auskunft darüber geben, wann ich mit einem Zahlungseingang rechnen kann. Auf meinen Hinweis, dass das Geld benötigt wird, bekam ich nur die Antwort, dass auf Einzelschicksale keine Rücksicht genommen werden kann und Anträge chronologisch abgearbeitet werden.
Dabei habe ich gar keinen Antrag gestellt, die Zahlung wurde nach fünf Jahren einfach eingestellt. Die Behinderung meiner Tochter wird sich jedoch nicht einstellen. Für meinen nicht-behinderten Sohn wurde das Geld ganz normal und pünktlich wie immer überwiesen.

Auf Nachfrage bei der Rechtsberatung der Arbeiterkammer Oberösterreich wurde mir mitgeteilt, dass dieses Problem schon länger bekannt ist und mit einer Umstellung im Finanzamt Österreich zusammenhängt welche die Regierung beschlossen hat. Diese Umstellung funktioniert scheinbar nicht oder nur schleppend und da die erhöhte Familienbeihilfe mit der normalen Familienbeihilfe verknüpft ist, wird gar nichts ausgezahlt. Dieses Problem kann, laut Aussage der Rechtsberatung, noch Monate andauern. Monate in denen wir keine Familienbeihilfe für unsere Tochter erhalten, Monate in denen unsere Kosten für Ärzte, Therapien etc. jedoch weiterlaufen.

Natürlich sind wir hier kein Einzelfall, etliche Familien sind davon betroffen. Ich hoffe, dass irgendwann behinderte Menschen gleich behandelt werden wie nicht-behinderte Mitmenschen, aktuell ist es leider nicht der Fall. Bei etlichen Zahnärzten wurden wir abgewimmelt mit den Worten: "behinderte Kinder lassen sich ohne Sedierung nicht behandeln". Meine Tochter hat aufgrund ihrer Beeinträchtigung einen Zahnschmelzdefekt und ein erhöhtes Narkoserisiko und kann nicht einfach für eine kurze Behandlung beim Zahnarzt sediert werden. Dafür müssten wir jedes Mal nach Linz, wo es eine Kinder-Intensivstation gibt.
Eine Kinderzahnärztin aus Salzburg hat die Behandlung meiner Tochter ohne Sedierung erledigt. Natürlich hat diese tolle Zahnärztin, die sich noch Zeit für ihre kleinen Patienten nimmt, keinen Kassenvertrag. Mit der erhöhten Familienbeihilfe lassen sich zum Beispiel solche Rechnungen zum Glück bezahlen – wenn sie denn auch überwiesen wird.

Damit möchte ich gerne an die Öffentlichkeit gehen, nicht weil ich bemitleidet werden will, denn meine Tochter ist wunderbar und perfekt so wie sie ist. Sondern um darauf aufmerksam zu machen, worum Behinderte und deren Angehörige immer wieder kämpfen müssen.

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