Jugendschutz
Die eigenen Grenzen beim Ausgehen kennen

Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr können so lange ausbleiben wie sie wollen, sofern sie die Zustimmung der Eltern haben. | Foto: pressmaster - Fotolia
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Die Hauptsaison der Feste ist zwar vorbei, aber daheim bleiben muss man deswegen noch lange nicht. Um unbeschwert ausgehen zu können, ist es von Vorteil, die eigenen gesetzlichen Grenzen zu kennen.

GRIESKIRCHEN, EFERDING. Das Jugendschutzgesetz sieht vor, dass Jugendliche unter 14 Jahren bis 22 Uhr ohne Aufsichtsperson ausbleiben dürfen, 14- und 15-jährige bereits bis 24 Uhr. Für Jugendliche, die älter als 16 Jahre sind, gibt es keine zeitliche Begrenzung mehr. Dieses Gesetz gilt für alle öffentlich zugänglichen Orte. "Letztendlich kann aber auch das Lokal bestimmen, wo die Altersgrenze liegt, und dann müssen sich die Jugendlichen auch daran halten", weiß Robert Sluga vom Jugendservice Eferding. Grundsätzlich gilt für Jugendliche, die unter 18 sind und noch daheim wohnen, dass die Eltern bestimmen können, wie lange sie ausgehen dürfen. "Die Eltern haben das letzte Wort", so Sluga. Unter 16 Jahren ist der Kauf und Konsum von Alkohol komplett verboten. Ab dem Erreichen des 16. Lebensjahres ist gegorener Alkohol erlaubt, also beispielsweise Wein und Bier. Mit 18 Jahren dürfen dann auch gebrannte Alkohole von Jugendlichen getrunken und gekauft werden. Seit heuer ist das Rauchen unter 18 Jahren verboten. Der Kauf und Konsum jeglicher Tabakerzeugnisse, Wasserpfeifen und dergleichen von Minderjährigen ist gänzlich untersagt. 

Appell an die Eigenverantwortung

Wenn gegen eines dieser Gesetze verstoßen wird, kann ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. Bei erstmaligen Übertritt gibt es ein Beratungsgespräch im Jugendservice: "Mit diesem Gespräch versucht man einfach, an die Eigenverantwortung der Jugendlichen zu appellieren." Wenn das Gespräch positiv abläuft, wird das Verwaltungsstrafverfahren abgesetzt. Wenn es jedoch gar nicht in Anspruch genommen wird oder nicht zufriedenstellend vonstattengeht, müssen soziale Leistungen erbracht werden oder es fällt eine Geldstrafe von bis zu 300 Euro an.

Zur Sache: Feste in der nächsten Zeit

Brausilvester in der Brauerei Grieskirchen am 27. September 
Partyweekend der Landjugend Gaspoltshofen, am 27. und 28. September
Opening Weekend des Roots in Grieskirchen von 3. bis 5. Oktober

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