Ermittlungen wegen Betrug
Bauunternehmer aus dem Bezirk Grieskirchen angeklagt

Das Welser Gericht wird über den Fall entscheiden. | Foto: iveostockimages - Fotolia
  • Das Welser Gericht wird über den Fall entscheiden.
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Zwei Firmenchefs aus dem Bezirk Grieskirchen sind derzeit wegen Betrugs angeklagt und müssen sich einem Strafverfahren am Landesgericht Wels unterziehen.

BEZIRK GRIESKIRCHEN. Den Angeklagten wird vorgeworfen, mit ihren Firmen zwei Subunternehmen beschäftigt zu haben, ohne diese ausreichend zu bezahlen. Dabei sollen laut Anklage im Zeitraum zwischen 2013 und 2016 Schäden von rund 300.000 Euro für die angestellten Professionisten entstanden sein. Die erste Verhandlung am 19. Februar wurde vertagt, da die Tatverdächtigen sich nicht geständig zeigten.
Einer der Angeklagten ist als Funktionär des Wirtschaftsbundes in Grieskichner Gemeinden aktiv. Im Vorfeld der Wirtschaftskammer-Wahl Anfang März, gab es deshalb Attacken der Opposition.  „Betrugsmaschen abzuziehen, die anderen Unternehmen schaden, ist für einen Wirtschaftsbund-Obmann nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch höchst verwerflich“, sagt Präsidentin des sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes, Doris Margreiter.
Der Obmann des Wirtschaftsbundes Grieskirchen, Günther Baschinger, kommentiert den Fall: "Es ist ein laufendes Verfahren bei dem die Unschuldsvermutung gilt. Ich bin sicher, dass das Gericht gerecht entscheidet. Ich kenne die Geschichte des Betroffenen und es hört sich für mich so an, als wäre er schuldfrei."

Urteil frühestens im Mai

Die weiteren Verhandlungstermine sind für März und Mai geplant, dann sollen auch Zeugen geladen werden. Die zuständige Richterin vermutet, dass sich der Fall sogar noch weiter in die Länge ziehen könnte. Die BezirksRundschau hat versucht, mit dem angeklagten Funktionär des Wirtschaftsbundes Kontakt aufzunehmen, jedoch hat er sich nicht dazu bereit erklärt, eine Stellungnahme abzugeben. Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung, sollte es zu einer Verurteilung kommen, liegt der Strafrahmen für die vorgeworfenen Vergehen, laut der Richterin, zwischen einem Jahr und zehn Jahren.

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