Zerstörung rechtswidrig
Eferdinger Stadtsaal-Durchgang wird wiederhergestellt

Die Bauarbeiten für die Wiederherstellung haben bereits begonnen. | Foto: Stadtgemeinde Eferding
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Der jahrelange Rechtsstreit der Stadtgemeinde Eferding mit der Alt-Eferding Baukultur GmbH und Geschäftsführer Georg Spiegelfeld im Hinblick auf das Stadtsaalareal gipfelte zuletzt in der Auseinandersetzung um den Durchgang zwischen Stadt- und Kirchenplatz. 

EFERDING. Seit Jahren befindet sich die Stadtgemeinde Eferding im Rechtsstreit mit der Grundeigentümerin des Stadtsaalareals, der Alt-Eferding Baukultur GmbH & Co KG. Der Grund: Das Unternehmen trat vor mehreren Jahren als Investorin und Immobilienentwicklerin auf, kaufte die Liegenschaft und sagte laut Stadtgemeinde umfangreiche Projekte zur Innenstadtbelebung am Areal zu. Geschehen ist bis heute jedoch nichts. Zuletzt gipfelte die Auseinandersetzung darin, dass das Unternehmen ein Teilstück des jahrzehntelang öffentlichen Durchgangs zwischen dem Stadtplatz und dem Kirchenplatz abgegraben und unnutzbar gemacht hat.

Christian Penn und die Stadtgemeinde Eferding bekam hinsichtlich des zerstörte Durchgangs Recht. | Foto: Stadtgemeinde Eferding
  • Christian Penn und die Stadtgemeinde Eferding bekam hinsichtlich des zerstörte Durchgangs Recht.
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Unternehmen trägt Kosten

Die Stadtgemeinde Eferding hat sich daraufhin zur Wehr gesetzt und rechtliche Schritte eingeleitet. Das Gericht hat nun in seiner Entscheidung festgehalten, dass die Zerstörung des Weges rechtswidrig war. Der Weg ist durch die Alt-Eferding Baukultur auf deren Kosten wiederherzustellen und der Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen. Da sich das Unternehmen bislang weigerte, die Instandsetzung des Weges selbst vorzunehmen, hat das zuständige Gericht der Stadtgemeinde Eferding gestattet, die zerstörte Wegverbindung selbst wiederherzustellen.

"Die Gerichtsentscheidungen sprechen eine klare Sprache: Die Zerstörung der Wegeverbindung war rechtswidrig. Mir ist wichtig, dass die Bürger und Besucher unserer Stadt diese Wegverbindung zeitnahe wieder wie seit Jahrzehnten gewohnt, nutzen können. Ich habe daher unverzüglich die Wiederherstellung des Weges beauftragt. Die Kosten dafür hat laut Gerichtsentscheid die Alt-Eferding Baukultur GmbH & Co KG zu tragen. Die zugehörige Exekutionsbewilligung liegt bereits vor", äußert sich Bürgermeister Christian Penn (SP) zum Fall.

Georg Spiegelfeld, Geschäftsführer des Unternehmens, möchte die Geschehnisse gegenüber der BezirksRundSchau nicht näher kommentieren. "Die Stadtgemeinde muss wissen, was sie tut", so Spiegelfeld. Die gerichtliche Entscheidung sei zu akzeptieren.

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