Grieskirchen: Planungsrichtlinien für die Höhenentwicklung schaffen Klarheit für die Innenstadt-Bebauung

Planungsrichtlinien für die Höhenentwicklung sind ein wichtiges Instrument für ein harmonisches Ortsbild und die Planungssicherheit der Bauwerber.
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Auf Initiative des Ausschusses für Bau, Straßenbau, Raumordnung und Landwirtschaft unter der Leitung von Bürgermeisterin Maria Pachner, verabschiedete der Grieskirchner Gemeinderat kürzlich Planungsrichtlinien für die höhenmäßige Entwicklung von Gebäuden im Zentrum von Grieskirchen. Im Wesenlichen handelt es sich um den Kernbereich Stadtplatz, Prechtlerstraße, Pühringerplatz, Oberer Stadtplatz und Roßmarkt.

Eine dichtere Zentrums-Bebauung kann im Sinne eines sparsamen Flächenverbrauchs vorwiegend nur mehr in die Höhe erfolgen. Mit den neu geschaffenen Richtlinien wird gewährleistet, dass diese „Entwicklung nach oben“ in ein harmonisches Gesamterscheinungsbild der einzelnen Objekte, Straßen und Freiräume mündet.

„Mit diesem Instrumentarium erhalten die Bauwerber Planungssicherheit, da sie im Vorhinein erfahren, an welche Vorgaben die einzelnen Bauvorhaben zu orientieren sind“, ist Bürgermeisterin Maria Pachner von der Notwendigkeit dieser Richtlinie überzeugt.

„Die Festlegung der zukünftigen Höhenentwicklung im innerstädtischen Bereich hat zum Ziel, das Erscheinungsbild der einzelnen Objekte, Straßen und Platzräume im Sinne der Ortsbildpflege zu erhalten bzw. eine Verdichtung des innerstädtischen Bereiches durch die Möglichkeit der Gebäudeerhöhungen in Abstimmung mit dem Gesamterscheinungsbild harmonisch zu regeln. Durch die Verdichtung soll ein sparsamer Umgang mit dem Flächenverbrauch sowie eine Belebung des innerstädtischen Bereichs mit zusätzlichen Wohnungen und Büroflächen erzielt werden“, so Ortsplaner Architekt DI Dieter Krebs.

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