Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Grieskirchen
„Kräfte bündeln und Effizienz steigern“
Unter diesem Motto haben sich 13 Gemeinden der 33 im Bezirk Grieskirchen das Ja-Wort gegeben. Sie verschmelzen in standesamts- und staatsbürgerschaftlichen Angelegenheiten zu einem Verband.
BEZIRK GRIESKIRCHEN. Gestartet wurde die Verbandsarbeit bereits mit Beginn des Jahres, am 8. Jänner 2020 fand schließlich die konstituierende Sitzung mit den involvierten Bürgermeister, Amtsleiter und Standesbeamten der Verbandsgemeinden statt. Der Vorsitz kommt kraft Gesetz der Grieskirchner Bürgermeisterin Maria Pachner zu, zur Leiterin wurde Gerlinde Glasner bestellt
„In einem Verband lassen sich die Standesamts- und Staatsbürgerschaftsangelegenheiten effizienter abwickeln als in der jeweiligen Gemeinde. Speziell in diesem Bereich macht sich ein solcher Schritt im Sinne einer modernen und kompetenten Verwaltung schnell bezahlt“, sind sich Bezirkshauptmann Christoph Schweitzer und Bürgermeistersprecher Peter Oberlehner einig. Pachner sieht im Verband viele Vorteile: „Dabei geht es keinesfalls darum, den Gemeinden Arbeiten und Kompetenzen wegzunehmen, sondern vielmehr darum, dieses spezifische Verwaltungssegment durch einschlägig geschulte und routinierte Fachkräfte abzudecken."
Neuerungen für Bürger
Grundsätzlich sind die Änderungen für die Bürger kaum spürbar. Die Ausstellung von Urkunden ist weiterhin in der Heimatgemeinde möglich. Auch den Bund der Ehe können Paare so wie bisher in jeder Gemeinde schließen. Lediglich die Ermittlung der Ehefähigkeit, früher als „Aufgebot“ bezeichnet, muss im Falle der Eheschließung in einer der Verbandsgemeinden – darunter
Aistersheim, Grieskirchen, Hofkirchen an der Trattnach, Kematen am Innbach, Michaelnbach, Neumarkt im Hausruckkreis, Pötting, Pollham, St. Georgen, St. Thomas, Tollet, Waizenkirchen und Wendling – am Verbandssitz Grieskirchen erledigt werden.
Für den neuen Verband wurden zusätzliche Räumlichkeiten im Zentrum 2010, beheimatet im Untergeschoß der Bibliothek "Lesefluss am Gries", adaptiert. Eine Vollzeitbedienstete und vier Teilzeitmitarbeiterinnen, zwei davon wurden neu eingestellt, sind für sämtliche Standesamts- und Staatsbürgerschaftsagenden zuständig. Die Personalkosten für die zusätzlichen Mitarbeiterinnen werden im Verhältnis der Einwohner auf die verbandsangehörigen Gemeinden aufgeteilt.
Die Öffnungszeiten belaufen sich von Montags bis Freitags von 7 bis 12 Uhr, sowie Dienstags und Donnerstags zusätzlich von 13 bis 17.30 beziehungsweise von 13 bis 19 Uhr.
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