Rasenmähen und Ruhezeiten: Was ist erlaubt?

Rasen mähen? Ja! Aber: Am besten nicht an Sonn- oder Feiertagen – dem Nachbarschaftsfrieden zuliebe. | Foto: Günter Menzl/Fotolia
  • Rasen mähen? Ja! Aber: Am besten nicht an Sonn- oder Feiertagen – dem Nachbarschaftsfrieden zuliebe.
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BEZIRKE (jmi). Grün vor Neid werden, wenn der Nachbar seinen lautlosen Rasenmähroboter beschäftigt? Zumindest für jene kein Thema, die ihre Ruhe schätzen. Ja, Sommerzeit ist Zeit zum Garteln – leider auch inklusive Lärm durch Rasenmäher, Motor- und Kreissäge. Grober Richtwert bei Gartenarbeiten: Generell gilt, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr früh jeglichen Lärm zu unterlassen. Die rechtliche Lage unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde: Ruhezeiten lassen sich nach § 4 des Oö. Polizeistrafgesetzes oder nach § 41 der Oö. Gemeindeordnung individuell bestimmen. Aufgrund solcher Erlässe kann die Polizei aktiv werden und neben Anzeigen bei der Behörde auch Organstrafmandate einheben.

Strafen bis 360 Euro

Nur Hartkirchen, Eferding und Neumarkt setzen auf strikte Verordnungen: In den drei Gemeinden darf an Sonn- und Feiertagen nicht mit Rasenmäher, Häcksler und Co. gelärmt werden. In Neumarkt gilt zudem Ruhe von Montag bis Samstag von 20 bis 7 Uhr, in Eferding am Samstag bereits ab 18.30 Uhr. Ausnahmen: wenn für Industrie, Landwirtschaft oder Gewerbe gearbeitet wird. "Diese Verordnung galt bei uns in Neumarkt lange bevor ich Bürgermeister wurde. Damals kamen viele Beschwerden aus Siedlungsgebieten wegen Rasenmähen zu unmöglichen Zeiten", erklärt Ortschef Herbert Ollinger. Wer diesen Verordnungen zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 360 Euro belegt werden. Strafen müssen nicht sein: "Man wird nicht gleich mit einer Anzeige kommen. Wichtig ist, dass man miteinander über das Problem redet – so wie früher auch."

Empfehlung für Bürger

Die übrigen Gemeinden sprechen Empfehlungen aus – wie in Haag: "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass man ‚Ruhezeiten‘ auch ohne eine derartige Verordnung einhalten kann", heißt es dort. Das Lärmen mit Rasenmäher, Kreis- und Motorsäge sollten Haager daher an Sonn- und Feiertagen unterlassen. Tun sie: "Sobald die Saison beginnt, veröffentlichen wir in der Gemeindezeitung diese Empfehlung. Beschwerden sind bei uns keine eingegangen. Grundsätzlich gehen die Haager rücksichtsvoll miteinander um", berichtet ein Gemeindeamts-Mitarbeiter.

Der Bürgermeister richtet's

Auf eine Empfehlung setzt man ebenfalls in Alkoven, obwohl es nicht so perfekt wie in Haag läuft. "Bei 98 Prozent der Alkovner funktionieren die Ruhezeiten – ein paar Beschwerden gibt es immer wieder", erklärt Amtsleiter Gerald Eder. Von einer Verordnung will man absehen, dem Gemeindefrieden wegen: "Wir wollen nicht, dass sich die Leute untereinander anzeigen – es muss funktionieren, bei Problemen miteinander zu reden." Letzte Konsequenz bei „Lärmrowdys“: ein Gespräch mit Bürgermeister Gabriel Schuhmann – "Das hilft dann meistens", erzählt Eder.

Ruhezeiten: Was ist verboten?

Der Schutz vor störendem Lärm ist im Oö. Polizeistrafgesetz geregelt. Jede Gemeinde kann zeitliche und örtliche Beschränkungen von Lärm festlegen. Darunter fallen die Verwendung oder der Betrieb von:
• Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten,
• Rundfunk- und Fernsehgeräten, Lautsprechern und sonstigen Tonwiedergabegeräten,
• Modellflugkörpern, Modellbooten oder sonstigen Modellfahrzeugen.
Welche Regeln in der Heimatgemeinde festgelegt sind, erfährt man am Gemeindeamt. Auch die Infoseite des Bundeskanzleramtes enthält die Bestimmungen vieler Gemeinden der Bezirke Grieskirchen und Eferding: help.gv.at. Hier sind neben den Regelungen zum Rasenmähen ebenso die zu sonstigen Haus- und Gartenarbeiten aufgeführt.

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