Hemmschwelle abbauen
ÖGB-Regionalsekretär informiert über Rechte der Arbeitnehmer und klärt Missverständnisse auf.
GRIESKIRCHEN (hb). Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) ist unter anderem Anlaufstelle für rechtliche Anliegen der Arbeitnehmer. Peter Schoberleitner, ÖGB-Regionalsekretär, sieht ein Problem darin, dass bei auftauchenden Schwierigkeiten zu spät Hilfe bei Institutionen gesucht wird. Er erkennt in letzter Zeit, dass bereits am Beginn des Dienstverhältnisses Klauseln in den Verträgen enthalten sind, die gesetzes- und kollektivvertragswidrig sind. "Mein Ratschlag ist, den Dienstvertrag vor dem Unterschreiben prüfen zu lassen." Die derzeitige Wirtschaftslage, mit so vielen Arbeitslosen, jedoch ebenso vielen Beschäftigten wie nie, verleitet zahlreiche Arbeitgeber dazu, den Druck auf die Arbeitnehmerschaft zu erhöhen.
Angst vor Arbeitsplatzverlust
"Die Arbeiter nehmen viel in Kauf. Sie wissen, dass sie ungerecht behandelt werden, tun aber aus Angst um den Arbeitsplatz nichts", beschreibt der Arbeitnehmervertreter die Situation. Er bemerkt, dass psychische Erkrankungen durch Druck und Verlustängste zunehmen. "Die Dienstverhältnisse werden immer prekärer. Vor allem Sozialberufe sind betroffen", warnt Schoberleitner und fordert Präventivmaßnahmen von Seiten der Arbeitgeber. Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass Urlaubsvereinbarungen vom Chef bestimmt werden dürfen. Diese müssen im beidseitigem Einverständnis geschlossen werden. Es wird zudem oft fälschlicherweise angenommen, dass Krankenstand vor Kündigung schützt. "Unter Einhaltung der Kündigungsfrist laut Kollektivvertrag ist eine Kündigung immer möglich", klärt Schoberleitner auf. Auch Arbeitszeiten dürfen nicht vom Chef alleine festgelegt werden. Insbesondere Überstunden dürfen, mit einigen Ausnahmen, nicht einseitig angeordnet werden und benötigen die Zustimmung des Mitarbeiters. Es ist oft hilfreich, Ungereimtheiten direkt mit dem Vorgesetzten zu besprechen, da Fehler schließlich jedem passieren können.
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