Bilanz 2023
Mehr als 4,1 Millionen Euro für Arbeiterkammer-Mitglieder

Tanja Feßl, Leiterin der AK-Bezirksstelle Grieskirchen und Andreas Stangl, Präsident der AK Oberösterreich. | Foto: BRS
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Die Arbeiterkammer (AK) Grieskirchen präsentierte ihre Bilanz für das Jahr 2023: Insgesamt wurden 4,1 Millionen Euro für die AK-Mitglieder erkämpft.

"Es war ein sehr arbeitsreiches Jahr – das ist fast eine Untertreibung, wir waren sehr gefragt", eröffnet Andreas Stangl, Präsident der AK Oberösterreich die Pressekonferenz. Denn: Insgesamt konnte die AK Oberösterreich 105 Millionen Euro für die Arbeitnehmer einholen. Details zu der Oberösterreich-Bilanz der AK finden sie hier.

Beratungen und Zahlungen stiegen

"Wir haben in Grieskirchen aktuell 28.494 AK-Mitglieder. Im Jahr 2023 haben wir insgesamt 4.293 Beratungen durchgeführt, davon waren 1.291 persönlich, 2.780 telefonisch und 222 per E-Mail", weiß Tanja Feßl, Leiterin der AK-Bezirksstelle Grieskirchen. Insgesamt konnte für Arbeitnehmer im Bezirk Grieskirchen mehr als 4,1 Millionen Euro von der AK-Stelle erstritten werden. Im Vergleich dazu: 2022 waren es 3.721 Beratungen und 2,7 Millionen Euro für die Arbeitnehmer, die die AK Grieskirchen verzeichnen konnte.

Mehr Fälle ohne Betriebsrat

"Im Arbeitsrecht konnten wir 64 Fälle außergerichtlich lösen und haben in Summe 165.000 Euro erstreiten können. In 18 Fällen war es notwendig, dass wir gerichtlich Klage einbringen und haben hier 56.000 Euro erzielt." Von den insgesamt 82 Rechtsfällen entfallen 66 auf Beschäftige, die in einem Unternehmen ohne Betriebsrat arbeiten. "Da merkt man wirklich, wie hilfreich so ein Betriebsrat vor Ort ist", betont Feßl. "Im Sozialrecht haben wir in allen Fällen vor Gericht gehen müssen. Da haben wir 88 Fälle und rund 2,8 Millionen Euro erzielt", führt sie aus. Es handele sich dabei meist um Pensions- oder Pflegegeldangelegenheiten. Zudem wurden für 56 Beschäftigte aus neun insolventen Betrieben im Bezirk Grieskirchen 1.050.592 Euro durchgesetzt. "Somit haben wir in Summe einen Gesamterfolg im Arbeits-, Sozial und Insolvenzrecht von mehr als 4,1 Millionen Euro."

Von 71 bis 55.540 Euro

Der größte Betrag, den ein Dienstnehmer letztes Jahr durch die AK zurückbekam, waren 55.540 Euro. Hierbei ging es um Diensterfindungen. Der kleinste Betrag, der an ein AK-Mitglied ging, waren 71 Euro: Der Dienstgeber zog monatlich ein paar Euro zu viel vom Dienstnehmer ab. 

Ein Fall aus dem Arbeitsrecht

Über eine Leasingfirma mit Sitz im Bezirk Eferding wurde ein Mann als Lagerarbeiter
in einen Betrieb überlassen. Nach seinem dreiwöchigen Krankenstand soll er
mit seinem Vorgesetzten einen Termin vereinbart haben, bei dem der Arbeiter sein Arbeitsverhältnis einvernehmlich auflösen wollte. Als es zum Treffen kam, soll ihm der Chef ein Scheiben zur Einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt haben, was der Arbeiter unterschrieb. Dabei sei für ihn nicht klar ersichtlich gewesen, dass darauf als Auflösungsdatum nicht der vereinbarte Termin, sondern der letzte Arbeitstag vor seinem Krankenstand stand. "Offenbar wollte sich die Firma die Entgeltfortzahlung ersparen, zu der sie aber gesetzlich verpflichtet wäre", so Feßl. Erst kurze Zeit später soll der Arbeiter bemerkt haben, dass er für die Zeit ab seinem Krankenstand kein Geld mehr von der Firma bekam. Er wandte sich daraufhin an die AK. Die intervenierte bei der Leasingfirma gegen die ungerechtfertigte Rückdatierung bei der Einvernehmlichen Auflösung. Das Leiharbeitsunternehmen musste dem Mann 2.208 Euro nachzahlen.

Ein Fall aus dem Sozialrecht

Schon längere Zeit soll ein Mann aus dem Bezirk Grieskirchen Pflegegeld der Stufe
1 bezogen haben. Als sich sein Gesundheitszustand verschlechterte, suchte er bei der
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um Erhöhung an. Die PVA aber soll dem Mann einen Bescheid ausgestellt haben, wonach er weiterhin nur durchschnittlich 90 Stunden Pflegeaufwand pro Monat habe – es bliebe also bei der Stufe 1. Der pflegebedürftige Mann und seine Gattin wandten sich an die AK. Diese rechnete den Pflegebedarf durch und kam auf mehr Stunden pro Monat. Aus diesem Grund klagte die AK gegen den Bescheid der PVA. Im Zuge des Verfahrens wurde ein neues, gerichtliches Sachverständigengutachten durchgeführt. Dieses stellte fest, dass der Mann 168 Stunden Pflege pro Monat benötige. Der Mann erhält nun Stufe 4 statt Stufe 1 – 827,1 statt 192 Euro monatlich. 

ZUR SACHE
Von 5. bis 18. März finden in Oberösterreich die Arbeiterkammer-Wahlen statt. Rund 570.000 Wahlberechtigte sind aufgerufen, ihr Parlament der Arbeitnehmer zu wählen. Alle Infos zur AK-Wahl unter: ooe.arbeiterkammerwahl.at/wahl

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