Betriebsausbau Pöttinger
Nachbarschaftsbeschwerden zurückgewiesen

Die Einwände gegen das Betriebsbauvorhaben des Landmaschinenunternehmens Pöttinger in St. Georgen wurden vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich abgewiesen.

SANKT GEORGEN. Der Bürgermeister der Gemeinde St. Georgen hatte dem Landmaschinenunternehmen Pöttinger die Baubewilligung für die Errichtung eines Projekts unter Vorschreibung diverser Bedingungen und Auflagen bewilligt. Gegen diesen Bescheid erhoben Nachbarn nun Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht. Die Bewohner beantragten die Aufhebung der Baubewilligung und hatten Einwände zu den Themenbereichen Betriebstype/Widmungskonformität, Immissionen durch Lärm und künstliches Licht sowie Rechtswidrigkeit einer dem Bauvorhaben zugrundeliegenden Flächenwidmungsplanänderung geltend.

Antrag abgelehnt

Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen zum Ergebnis, dass die Beschwerden als unbegründet abzuweisen waren. Das Vorbringen der Nachbarn war nicht zielführend, weil das gegenständliche Bauvorhaben auch einer gewerbebehördlichen Genehmigung bedarf. Die Einwände der  Nachbarndaher waren daher nur hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit der Betriebstype in der gegebenen Widmungskategorie zulässig. Die Einordnung des gegenständlichen Projekts unter die entsprechende Betriebstype ist rechtlich allerdings möglich, weshalb die darauf gerichtete Einwendung ins Leere ging. Die Bezeichnung des Bauvorhabens als „Industriebau“ im Bauansuchen schadet dabei nicht, weil mit der bloßen Bezeichnung noch nicht auf die tatsächliche rechtliche Qualität eines Bauprojekts geschlossen werden kann. Entgegen dem Vorbringen der Nachbarn konnte eine Rechtswidrigkeit des Flächenwidmungsplanes nicht erkannt werden. Mangels entsprechender Bedenken war auch kein Antrag auf Verordnungsprüfung an den Verfassungsgerichtshof zu stellen.

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