Zu scharf auf Ferraristi

Im Landesgericht Wels wurde der kuriose Fall des Ferrari-Liebhaber verhandelt.
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  • hochgeladen von Rainer Auer

BEZIRK (raa). Ferraritreffen sind eine lukrative Sache. Das weiß auch ein Mann, damals wohnhaft im Bezirk Grieskirchen, der 2012 die Mitarbeiterin einer Versicherung heiratete. Schnell schmiedeten die beiden Pläne für die Zukunft, so die Aussage des nunmehr wegen Amtsmissbrauchs und gefährlicher Drohung angeklagten Mannes. Der Mann, der vorbestraft ist, organisierte Treffen für die italienische Nobelmarke. Die Frau fungierte, so Richter Reichl, als Strohfrau, da ihr Mann keine Geschäfte tätigen durfte. Ihre Tätigkeit in einer Versicherung mit Zulassungsstelle behielt die Frau. Sehr zur Freude ihres Mannes. Der nutzte, so die Anklage, die Stellung der Frau aus, um über sie an die Daten von Ferraribesitzern zu kommen. Die Frau räumte vor Gericht ein, innerhalb von zwei Jahren zwischen 50 und 100 verbotene Abfragen von Ferrarifahrern im Kfz-Zulassungsregister vorgenommen zu haben. "Jeder neue Kunde ist Gold wert", so der Angeklagte, der unter einer bipolaren-affektiven Störung leidet und manisch-drepressiv ist.
"Der Mann verbrachte bereits fünf Jahre in der Psychiatrie", so der Sachverständige für Psychiatrie Ernst Griebitz von der Uni Salzburg. "Zuletzt zeigte der unter Medikamenten stehende Angeklagte ein ausgeglichenes Verhalten war aber zur Tatzeit manisch-depressiv. Potenziell gefährlich werde der Mann wohl nur, wenn er nicht unter ärztlicher Kontrolle und Medikation steht."

60.000 Euro für ein Treffen kassiert

"Bei einem Treffen mit 100 Autos hatten wir einen Gewinn von 60.000 Euro", gesteht er dem Gericht. "Ich habe meinem Mann gesagt, dass ich diese Abfragen nicht machen darf", so die Ex-Ehefrau. "Ich fühlte mich von ihm unter Druck gesetzt, er drohte mir, mich zu verlassen."
Trotz der lukrativen Einnahmequelle war die Ehe der beiden nicht harmonisch. 2013 soll der Mann, betrunken und von seiner Krankheit beeinträchtigt, seine Frau, als sie spät nachhause kam, gewürgt haben. Als die Frau sich dann 2015 scheiden lassen wollte, kam es erneut zu Drohungen, wie die Anklage schildert. In einer Mail hat er angekündigt, die Sache bei der Versicherung auffliegen zu lassen. Während die Frau mit einer Diversion schon früher glimpflich davon kam, wurde der Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten für den Amtsmissbrauch verurteilt. Für die Bedrohung muss er, ebenfalls bedingt, fünf Jahre in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Er muss in eine spezielle Wohneinrichtung, muss regelmäßig zur medizinischen Kontrolle und Medikamente nehmen, darf keinen Alkohol trinken, seine Ex-Frau nicht mehr kontaktieren und einen Bewährungshelfer akzeptieren.

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