Tierschutzgesetz 2017: "Tierhändler machen Geschäft ihres Lebens"
Verbot von Tierinseraten für Privatleute: Tierschutzvereine sehen dadurch erhöhtes Tierleid.
BEZIRKE (jmi). Mit dem neuen Tierschutzgesetz dürfen Privatleute Hund, Katze und Co. nicht mehr in Internet und anderen Medien inserieren. Das dürfen dann nur noch Züchter und Tierschutzheime. "In der Vergangenheit wurden Tiere, denen es schlecht gegangen ist, übers Internet vermittelt. Mit dem neuen Gesetz will man dem entgegenwirken. Es steht im Sinne des Tierwohls", erklärt Daniela Graf-Zehetgruber, Tierschutzombudsfrau von OÖ. "Wenn jemand ein Tier anbieten möchte, muss er sich nun bei den Behörden als Züchter anmelden und wird dadurch auch besser überwacht."
"An Ziel vorbeigeschossen"
Problematisch sieht das Heidemarie Bernhard vom Eferdinger Tierschutzverein ATIN (Aktion Tiere in Not): "An dem Ziel, den Welpenhandel aus dem Ausland zu stoppen, ist die Regierung vorbeigeschossen. Tierhändler melden sich einfach als Züchter an und dürfen dadurch wieder inserieren – und machen dadurch das Geschäft ihres Lebens. Wenn Privatleute nicht mehr inserieren können, dann werden viele Tiere sterben." Laut Tierschutzombudsfrau solle das kein Problem sein: Privatleute sollen ihren privaten Kreis nützen, um einen guten Besitzer zu finden sowie Aushänge bei Tierschutzvereinen hinterlassen. Das kritisiert Bernhard: "Bei uns ist die Hölle los, weil Private nicht mehr inserieren dürfen und uns deshalb für ihre Tiere kontaktieren. Ein Extremzustand herrscht dadurch auch bei den Tierheimen: In Linz wird es demnächst umgebaut, das Welser Tierheim nimmt nur Tiere aus seiner Stadt, und jenes in Steyr hat bereits eine lange Warteliste. Wo sollen die Leute mit ihren Tieren hin?" Graf-Zehetgruber appelliert an die Tierhalter: "Jeder, der ein Tier hält, muss sich auch dementsprechend kümmern und die Verantwortung tragen. Das gilt vom Impfen bis Registrierenlassen und so fort." Einzelne Aspekte des Tierschutzgesetzes werden laut Graf-Zehetgruber noch ausformuliert. Im Herbst werde das Bundesministerium genaue Daten und Übergangsfristen veröffentlichen.
Zur Sache: Tierschutzgesetz 2017
Randpunkte des neuen Tierschutzgesetzes, Übergangsfristen bestehen bis 2018:
• Privatpersonen dürfen Tierinserate nicht im Internet veröffentlichen. Ausnahmen: Züchter und für die Landwirtschaft.
• Verbot von Hundehalsbändern mit Zugmechanismus (Tierquälerei).
• Verbot von Tätowierung oder Färben von Haut, Fell oder Federn.
• Verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen: Microchips und Registrierung.
• Neuer Zuchtbegriff: Zucht ist nicht nur gezielt herbeigeführte Fortpflanzung, sondern auch dann, wenn Fortpflanzung nicht verhindert wird (etwa bei Freiganghaltung).
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