Kindergärten: Elterndaten werden nun zentral gespeichert
Alle Personendaten von Kindergartenkindern und -eltern liegen ab Herbst auf einem zentralen Server in Eisenstadt.
Erst vor wenigen Wochen sorgte die neue zentrale Schulverwaltungsdatenbank des Bundes für Aufregung unter Datenschützern. Ein ähnliches Datennetz geht unter dem Namen "Kigaweb" im Herbst nun auch für die burgenländischen Kindergärten in Betrieb. Bis Anfang Juli musste von den Kindergärten die Dateneingabe abgeschlossen worden sein.
Das Neue daran: Alle Daten von Kindern, Betreuerinnen und Eltern werden nun in personalisierter Form auf einem Server des Bildungsnetzwerks Burgenland zentral gespeichert. Bisher brauchten die Kindergärten die Daten nur in anonymisierter Form an die Landesregierung weiterzugeben.
Name, Obsorgerecht ...
Von den Kindern gespeichert werden unter anderem Name, Adresse, Geburtsdatum und Muttersprache. Dazu kommen personenbezogene Elterndaten: Wer ist obsorgeberechtigt? Wie ist das Beschäftigungsausmaß welchen Elternteils? Alleinerziehend oder nicht? Bei wem wohnt das Kind?
Ohne Zustimmung
Die Einwilligung der Eltern, dass ihre persönlichen Daten zentral gespeichert werden dürfen, ist nicht erforderlich. "Das ist mehr als skurril", ist eine Kindergartenleiterin aus dem Bezirk Güssing empört. "Für jede Kleinigkeit im Kindergarten brauchen wir das Einverständnis der Eltern, aber dafür nicht?"
Basis des neuen Datenverbunds ist eine Gesetzesnovelle aus dem Vorjahr. Demnach dürfen personenbezogene Daten von der Landesregierung verwendet werden, wenn es um Sprachförderung, Bedarfserhebung, Integration, Besuchspflicht, Personal, Förderungen und Statistik geht.
Kein zentraler Zugriff
"Die Leseberechtigung für die Daten haben nur die Kindergartenbetreiber", versichert Gerald Kögl aus der zuständigen Abteilung der Landesregierung. "Wir wollen gar nicht wissen, welche Daten welchem einzelnen Kind zugewiesen sind. Uns geht es nur um statistische Daten."
"Das neue Informationsverbundsystem ist im Sinne des Datenschutzgesetzes", betont Thomas Böhm aus dem Büro von Kindergartenlandesrätin Michaela Resetar.
Der Passus aus dem neuen Kinderbildungsgesetz (§ 33a)
Für diese Zwecke darf die Landesregierung laut neuem Kinderbildungsgesetz personenbezogene Daten verwenden, sofern sie "für die Erfüllung der laut Gesetz obliegenden Aufgaben erforderlich sind":
1. Durchführung der Sprachförderung,
2. Bedarfserhebung,
3. Durchführung von integrativen Maßnahmen,
4. Gewährleistung der Besuchspflicht,
5. Kontrolle des Personaleinsatzes und der Anstellungserfordernisse,
6. Abwicklung der finanziellen Förderungen,
7. rechtliche und pädagogische Aufsicht über die Kinderbetreuungseinrichtungen,
8. Statistik
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