"Energiegemeinschaften"
Haushalte können bald Strom selbst produzieren und vermarkten

- Von der Wirkung der neuen "Energiegemeinschaften" zeigten sich der Stegersbacher Energieexperte Andreas Schneemann und Umweltministerin Leonore Gewessler überzeugt.
- Foto: Cajetan Perwein
- hochgeladen von Martin Wurglits
Ab 2021 werden Haushalte und Unternehmen selbstständig Ökostrom produzieren und gemeinschaftlich nutzen können. Diese "Energiegemeinschaften" sollen in einem neuen Gesetz verankert werden.
"Damit sind bis dato nicht realisierbare. aber einfach umsetzbare Energielösungen zur CO2-Reduktion möglich", betonte der Stegersbacher Energieexperte Andreas Schneemann ("Act 4 Energy") bei einem Pressegespräch mit Umweltministerin Leonore Gewessler.
Zwei Modelle von Energiegemeinschaften werden ab 1.1. 2021 möglich:
- Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften nutzen gemeinsam die regional produzierte erneuerbare Energie, etwa in einer Nachbarschaft oder Siedlung. Beispielsweise können sich fünf Haushalte in einem Ort zusammenschließen und auf einem geeigneten Dach eine Photovoltaikanlage finanzieren. Die Energie können sie gemeinsam nutzen, die Strom- und Netzkosten sinken.
- Bürger-Energiegemeinschaften ermöglichen die gemeinsame Nutzung von erneuerbarer Energie auf einem überregionalen Level. Mehrere Nutzer tun sich zu einer rechnerischen Gemeinschaft zusammen, etwa eine Gruppe von Menschen aus unterschiedlichen Bundesländern, die eine große Photovoltaikanlage an einem Standort in Österreich gemeinsam errichtet. Die dort produzierte Energie kann von allen Teilnehmern genutzt werden, diese profitieren auch vom Verkauf der nicht verbrauchten Energie.
"Durch die Energiegemeinschaften stellen wir die Weichen für eine zu 100 Prozent erneuerbare Stromversorgung bis 2030", zeigte sich Gewessler überzeugt.
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