Neue Hoffnung für den Uhudler-Anbau
Dunst: Zehn Rebsorten sollen für den Anbau und die Weinerzeugung von der Landesregierung freigegeben werden.
Für den Uhudler-Anbau in den Bezirken Güssing und Jennersdorf ist ein neuer Hoffnungsanker in Sicht. Die Landesregierung plant, zehn Direktträger-Rebsorten für die Weinproduktion neu zuzulassen. Das gab Agrarlandesrätin Verena Dunst bei einer Regionalkonferenz in Stegersbach bekannt.
Genetische Spuren
Hintergrund sind neue Untersuchungen der Bundesanstalt für Weinbau. Sie haben ergeben, dass diese für die Weinproduktion verwendeten Direktträgersorten genetisch gesehen Spuren von Edelwein enthalten. "Damit widersprechen sie nicht dem EU-weit geltenden Direktträger-Verbot", hielt Dunst fest.
Zu den zehn Sorten gehören mit Delaware, Concorde, Isabella, Elvira und Othello fünf, die auch im Burgenland angebaut werden. Was die gängigste Sorte Ripatella betrifft, sei die genetische Situation allerdings noch nicht geklärt, sagte Helmut Gangl von der Weinbau-Bundesanstalt.
Novellierung kommt "bald"
Die entsprechende Änderung der burgenländischen Weinbauverordnung werde bald erfolgen, kündigt Dunst an. Ob damit die bereits rechtskräftig ausgesprochenen Rodungsbescheide für illegal bepflanzte Weingärten aufgehoben werden können, muss sich erst weisen. "Immerhin könnte durch die neue Situation ein Wiederaufnahmegrund in dem verwaltungsrechtlichen Verfahren entstehen", sagt Anwalt Werner Dax, der im Auftrag der Landesregierung die weinrechtliche Situation des Uhudler-Anbaus analysiert hat.
"Abwarten"
Der Uhudlerbauern-Verein will die neuen Reb-Pläne noch nicht beurteilen. "Man muss abwarten, ob das rechtlich hält", so Obmann Harald Kaiser.
Skepsis gegenüber "Obstwein"
Mit einer Deklaration als "Obstwein", wie ihn die Uhudlerbauern zwecks langfristiger rechtlicher Absicherung anstreben, ist Dunst weiterhin nicht einverstanden. "Es ist nicht sicher, dass die EU das akzeptieren würde." In der EU-Kommission gebe es offenbar aber kein Interesse, den Uhudler zu blockieren, sofern die weinproduzierenden Länder hier einen Vorstoß unternehmen.
Die Bundesregierung bleibt allerdings auf Obstwein-Kurs. Ein Entwurf des Landwirtschaftsministeriums, den Uhudler vom Wein- in den Obstweinsektor zu transferieren, liegt derzeit im Nationalrat zur Begutachtung. Auch ÖVP-Agrarsprecher LAbg. Walter Temmel steht weiterhin zu diesem Vorschlag.
Was ist erlaubt, was nicht?
Die gemäß derzeitiger Rechtslage bis zum Jahr 2030 erlaubten Direktträgersorten sind Concord, Ripatella, Delaware und Elvira. Aktuelle Bestände dürfen bewirtschaftet werden, Neuauspflanzungen sind aber verboten. Noah, Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbémont sind nach EU-Recht generell verboten.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.