Verringertes Geflügelpest-Risiko
Stallpflicht für Geflügel im Burgenland aufgehoben
Die burgenländische Landesregierung hat die wegen der möglicherweise drohenden Geflügelpestgefahr verhängte Stallpflicht für Hausgeflügel mit Wirkung von heute, Donnerstag, aufgehoben. Das gab Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf bekannt.
Jene Teile des Landes, die bisher als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen waren, wurden zu Gebieten mit erhöhtem Risiko herabgestuft. Hier müssen geflügelhaltende Betriebe aber weiterhin vorbeugende Schutzmaßnahmen ergreifen.
In großen Teilen des Burgenlandes
Das gilt für die gesamten Bezirke Güssing, Jennersdorf, Mattersburg und Neusiedl am See, für die Stadt Rust sowie für die Gemeinden Breitenbrunn, Donnerskirchen, Hornstein, Leithaprodersdorf, Mörbisch am See, Neufeld, Oggau, Purbach, Wimpassing an der Leitha (alle Bezirk Eisenstadt), Draßmarkt, Kaisersdorf, Markt Sankt Martin, Neutal, Steinberg-Dörfl, Stoob, Unterfrauenhaid und Weingraben (alle Bezirk Oberpullendorf).
Vorsichtsmaßnahmen gelten weiter
Enten und Gänse sind demzufolge von anderem Geflügel getrennt zu halten. Geflügel ist durch Netze, Dächer oder Deckgewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, oder die Fütterung und Tränkung erfolgt nur im Stall bzw. einem geschützten Unterstand. Wildvögel, die meist als Virusüberträger auftreten, dürfen nicht mit Futter oder Wasser, das für das Geflügel bestimmt ist, in Kontakt kommen. Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften habe mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen, heißt es von der Landwirtschaftskammer.
Die Stallpflicht für Geflügel gilt seit Ende Oktober 2023, als das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza vor allem bei Kranichen und Graugänsen nachgewiesen wurde. In den letzten Wochen sei es aber zu keinen weiteren Ausbrüchen der Geflügelpest gekommen, und auch die Zahl der verendeten Wildvögel sei deutlich zurückgegangen ist, so die Begründung der Landesregierung für die Aufhebung der Stallpflicht.
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