Verurteilter Chirurg darf weiter in Güssing operieren
Der wegen fahrlässiger Tötung des Neuberger Bürgermeisters Daniel Neubauer im Jahr 2016 verurteilte Arzt am Krankenhaus Güssing hat keine dienstrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Der Chirurg darf wie bisher Operationen durchführen.
Die Verurteilung des Mannes zu 27.000 Euro Geldstrafe sei zwar seit Dezember 2017 rechtskräftig, reiche aber für "zusätzliche dienstrechtliche Schritte" nicht aus, heißt es von der Krankenhausgesellschaft KRAGES mit Verweis auf das Ärztegesetz. Erst bei einer groben fahrlässigen Tötung wären Konsequenzen zu ziehen. Diese habe das Gericht aber nicht festgestellt, hält die KRAGES fest.
Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Chirurg zu spät reagiert hatte, nachdem bei Neubauer nach einer Blinddarmoperation eine innere Blutung aufgetreten war. Die eingeleitete Not-Operation kam laut Gericht nicht rechtzeitig.
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