Todesfall Neubauer: Schuldspruch gegen operierenden Arzt bestätigt
Der Schuldspruch gegenüber einem Chirurgen des Krankenhauses Güssing nach dem Tod des Neuberger Bürgermeisters Daniel Neubauer im Jahr 2016 ist in zweiter Instanz bestätigt worden. Das berichtete der ORF Burgenland.
Die Geldstrafe für den wegen fahrlässiger Tötung verurteilten Arzt wurde auf 27.000 Euro erhöht. In erster Instanz hatte das Landesgericht eine Strafhöhe von 18.000 Euro festgelegt. Der Staatsanwaltschaft schien das zu gering bemessen, sie legte Berufung ein.
Der Witwe des nach einer Blinddarmoperation in Güssing verstorbenen Bürgermeisters wurden die Begräbniskosten sowie ein Schmerzensgeldteilbetrag von 1.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Mit den übrigen Ansprüchen wurden die Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Sie habe bereits eine Klage beim Landesgericht Eisenstadt eingebracht und insgesamt rund 130.000 Euro Schadenersatz für die Witwe und die Kinder des Verstorbenen geltend gemacht, erklärte die Rechtsanwältin der Hinterbliebenen, Karin Prutsch.
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