Waldbrandgefahr: BH Güssing und Jennersdorf erlassen Feuer- und Rauchverbot
Die anhaltende Trockenheit haben die Bezirkshauptmannschaften Güssing und Jennersdorf zum Handeln veranlasst. Sie haben jeweils Verordnungen erlassen, nach denen im gesamten Bezirk das Feuerentzünden und Rauchen im Wald und in Waldnähe verboten ist.
Das Verbot gilt bis 30. September 2018. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro rechnen.
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