Die gewaltfreie Erziehung ist Gesetz!
Es fehlt an einer „Kultur der gewaltfreien Erziehung“
TIROL. Tagtäglich sind Kinderschutzorganisationen im Kampf für verbesserten Kinderschutz mit dem Leid von geschlagenen Kindern konfrontiert. Und dann werden derart unqualifizierte Aussagen zur angeblich "g’sunden Watschn“ von einem vermeintlichen "Vorbild" medial verbreitet. Derartige Einzelmeinungen sind absolut bedauerlich und zeugen von Unwissenheit und Ignoranz: Die Mär von der "g’sunden Watschn“ ist von vorgestern. Gesunde Ohrfeigen gibt es nicht!
Gewalt als erzieherisches Mittel ist seit knapp 25 Jahren gesetzlich verboten – und das aus gutem Grund! Neurobiologische Studien belegen unmissverständlich, dass Gewalt in der Erziehung absolut nichts verloren hat. Erzieherisches Handeln und kindliches Lernen können nur in vertrauensvoller Atmosphäre gelingen. Demütigung und Ausgrenzung ebenso wie Schläge oder Ohrfreigen verursachen hingegen ernsthafte körperliche und seelische Verletzungen mit möglichen katastrophalen Langzeitfolgen für das spätere Leben. Schlimm genug, dass in Österreich aktuell nur 30 Prozent der Erwachsenen auf Körperstrafen in der Erziehung verzichten.
Geschlagen wird, wo keine Gegenwehr erwartet wird
Betrachtet man elterliches Erziehungsverhalten, so fällt auf, dass Babys und Kleinkinder am häufigsten Opfer von massiven Gewalthandlungen werden, pubertierende junge Burschen am seltensten. Es liegt auf der Hand: Geschlagen wird, wo keine Gegenwehr erwartet wird. Als Rechtfertigung für Gewaltmaßnahmen werden von Eltern Gründe wie „Konfliktverkürzung“, „Hilflosigkeit“ oder „fehlende Alternativen“ genannt.
„In einer Gesellschaft, in der Menschen einander mit Respekt und Achtung begegnen, hat Gewalt und Unterdrückung keinen Platz. Aussagen über Ohrfeigen als angemessene Erziehungsmethode - wie von Felix Baumgartner - sind gänzlich überflüssig. Vorbilder kommen ohne Gewalt aus!“, so die Kinder- und Jugendanwältin.
Schutz vor Gewalt an Kindern ist eines der wichtigsten Kinderrechte (Art. 19 UN-Kinderrechtskonvention) und seit 2011 auch in der österreichischen Bundesverfassung (Artikel 5 BVG) verankert!
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